BFG RV/7101406/2020Beginn der Verjährungsfrist für einen nicht bekämpften, vorläufigen Bescheid mit Ablauf des Jahres der Bescheiderlassung; Wiederaufnahme auch für neu hervorgekommene Tatsachen, die innere Vorgänge betreffen; Keine Einkunftsquellen- bzw Unternehmereigenschaft, wenn der auf die Vermietung gerichtete Entschluss nicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt; Keine Kosten für doppelte Haushaltsführung bei unbefristeten Arbeitsverträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025Teil 1/2 …Verlängerung angelegt ist, ende nach der Rechtsprechung des OGH grundsätzlich mit Ablauf der Vertragszeit. Nach der Judikatur des OGH sei der Abschluss von Kettenverträgen wie ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln, wenn nicht besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe diese gerechtfertigt erscheinen lassen. Im gegenständlichen…