…darin einen Qualifikationskonflikt zu erkennen, dass die österreichische Finanzverwaltung und damals der deutsche BFH (und diesem folgend auch das zuständige deutsche Finanzamt im Rahmen der Lohnsteuerauskunft) unterschiedliche Rechtsfolgen zur Anwendung brächten, die beide in Art. 15 Abs. 1 DBA festgelegt sind. Dem Kausalitätsprinzip folgend hat…
…Sachverhalte auf das Kausalitätsprinzip zurückgegriffen wird, kann daher für die vorliegende Fragestellung nichts gewonnen werden. g.) Art. 28 Abs. 1 lit. a DBA sieht – wie schon das ältere Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland – eine „switch-over“-Klausel zur Anrechnungsmethode zur Vermeidung von Doppelnichtbesteuerungen bei Qualifikationskonflikten vor (Jirousek…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der L, Adresse vom 7. Juli 2009 vertreten durch S, Adresse gegen die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) für das Jahr 2003 sowie den Haftungsbescheid des Finanzamtes T vom 9. Juni 2009…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.05.2019, betreffend Umsatzsteuer 2017 und Verspätungszuschlag Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt…
Im gegenständlichen Fall waren von den Call Center-Agents entweder eingehende Telefonate anzunehmen ("inbound-agents") oder von der ***m GmbH*** (durch Erscheinen der Daten am Bildschirm) zur Verfügung gestellte Kundenlisten durch ausgehende Telefonate abzuarbeiten ("outbound-agents"), wobei es Einschulungen gab und von der Primärschuldnerin Gesprächsleitfäden…
Der Beschwerdeführer ergänzte, dass er sich unmittelbar nach Kenntnis des endgültigen Schadenseintritts an seine steuerliche Vertretung gewandt habe und sich dann sofort über deren Anraten mit dem Anwalt zwecks Einleitung des Insolvenzverfahrens in Verbindung gesetzt habe. Der Ausfall durch die schlechte Leistung eines Subunternehmers habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, über die Beschwerde vom 29. März 2019 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Lilienfeld St…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Anneliese & Mag. Gerhard Rein Steuerberatung GmbH, Am Grillenhang 4, 8230 Hartberg, und Kölly Anwälte OG, Rosengasse 55, 7350 Oberpullendorf, über die Beschwerde vom 23. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RA Mag. Rivo…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Stapf Neuhauser Rechtsanwälte OG, Esslingg 7/7, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 07.04.2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 13.05.2015 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 BAO des Finanzamtes vom 10.04.2015 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch RAPartnerschaft, über die Beschwerde vom 30.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 04.07.2018 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO für Lohnsteuer 2003 bis 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Name, Adresse , SVNr. 000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb., Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 29.07.2014, betreffend Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung bzw. Differenzzahlung) für die Kinder A. und…
Der Bf überreichte der Richterin eine neuerliche Stellungnahme. Zum fehlenden Verschulden des ehemaligen Geschäftsführers der Primärschuldnerin verwies der Bf darauf, dass sich die Entrichtung der später festgesetzten Abgaben weder eindeutig aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen noch zweifelsfrei aus der bisherigen Rechtsprechung ergeben habe. Bemängelt wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 03.09.2019, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, vom 26.08.2019, betreffend Abweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein des Schriftführers S in der Beschwerdesache der A, Adresse, vertreten durch V, Adresse1, über die Beschwerde vom 5. April 2016 gegen die Bescheide der…