… 200 BAO. 4) Werbungskosten nichtselbständige Arbeit Im Rahmen der Beschwerde werden Aufwendung für Aus- und Fortbildung in Höhe von € 7.500 für die Absolvierung einer Karriereberatung als Werbungskosten geltend gemacht. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Beratung eine Begleitung und Unterstützung bei…
…sehr nutzenbringend gewesen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab. In der Begründung wurde Folgendes ausgeführt: „ Gemäß § 16 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu…
…Beschwerdevorentscheidung vom 7.3.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wird zum Wifi-Lehrgang ausgeführt, dass keine Werbungskosten bei Aufwendungen vorliegen, wenn die Ausübung der künftigen nichtselbständigen Arbeit noch ungewiss ist. In der Karriereberatung sah die belangte Behörde auf Grund allgemein…
…Gesamt: | | 4.588 km | x 0,42 €/km = 1.926,00 € Dazu kämen die Beratungskosten von 14.280,00 €, welche gemäß EU-Regularien ebenfalls als Werbungskosten absetzbar seien, sowie Kosten für die Beschaffung neuer Oberbekleidung für die Bewerbungsgespräche…
…Kosten, Telefonkosten (332,76 €), Internet (219,60 €) Kosten für die Büroorganisation (Druckerpatronen und dergleichen mehr im Gesamtausmaß von 564,43 €) sowie die Abschreibung des im Jahr 2019 angeschafften PC (672,90 €) ebenfalls als Werbungskosten anzusetzen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass…
…Sozioteammitarbeitenden und für die betriebswirtschaftlichen bereichsinternen Aufgaben). Ihre primäre Aufgabe war im Streitjahr die Arbeit mit den Klienten. Für das Jahr 2019 machte sie unter dem Titel "Fortbildung" nachstehende Aufwendungen als Werbungskosten geltend: | Masterstudium "Management im Gesundheitsbereich", Weingarten | | Verwaltungsbeitrag 2019 | 343…
…Arbeitnehmerveranlagung für 2007 unter anderem € 3.462,60 an Kurskosten für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater geltend gemacht. Mit der angefochtenen Berufungsvorentscheidung würden diese Ausgaben unter anderem deshalb nicht als Werbungskosten anerkannt, weil nach den bisherigen Vorbringen (und Nachweisen) nicht festgestellt werden könne…
…Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Auch für Ausbildungsmaßnahmen ist ein Veranlassungszusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit für die Anerkennung als Werbungskosten erforderlich (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG…
…Absolvierung des Lehrgangs bestanden habe und die Ausbildungsinhalte auch für die persönliche Lebensführung von Interesse seien, womit keine Grundlage für die Berücksichtigung als Werbungskosten bestehe. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I (Abweisung) 1. Feststellungen Die Beschwerdeführerin hatte im Veranlagungsjahr 2011 die Position des "Brand Operating Manager…
…seiner Ausbildung zum Coach bei Dr. A H stellten eine Unterstützung und Wissenserweiterung für seine beruflichen Aufgaben dar. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 wurden diese Beträge vom Finanzamt mit nachstehender Begründung nicht als Werbungskosten anerkannt: "Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen…
…gekommen ohne diesen riesigen zeitlichen Aufwand! Da ich seit 2009 diese Ausbildung immer als Werbungskosten abschreiben konnte und die Steuerrückvergütung immer gleich refinanziert habe (lebenslange Ausbildungspflicht vom Gesetz vorgeschrieben) habe ich mit einem ablehnenden Bescheid für 2016 nicht gerechnet. Ich kann jede einzelne Ausgabe auf…
…€ 999,- mangels jeglichen Nachweises bzw. einer nachvollziehbaren Glaubhaftmachung des Inhaltes - wodurch eine Prüfung der in § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 normierten Tatbestandsmerkmale nicht möglich ist - nicht als Werbungskosten anerkannt werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Eingangs ist festzuhalten…
…der Kosten von 238,80 Euro wie es die Lohnsteuerrichtlinien vorsehen würden, festzusetzen. Weiters wird beantragt, die Beiträge an den CLV (Christlicher Lehrerverein) in Höhe von 70,08 Euro als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Ergänzungsersuchen vom 19. Dezember 2011 wurden der Beschwerdeführerin weitere Fragen gestellt: Gem. …
…eine - teilweise - Doppelerfassung zu vermeiden. Das gilt umgekehrt auch für das Arbeitszimmer, dessen Mietaufwand in den Jahren 2008 und 2009 zu Unrecht als Werbungskosten anerkannt wurden und die die belBeh nun ebenfalls nicht mehr richtigstellen kann. Bemerkt wird, dass die Änderung der Rechtsansicht - abgesehen vom…
…den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Die Eignung der dafür getätigten Aufwendungen zur Erreichung dieses Ziels ist dabei ausreichend. Auch für Ausbildungsmaßnahmen ist ein Veranlassungszusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit für die Anerkennung als Werbungskosten erforderlich. Ein Zusammenhang der Ausbildungsmaßnahme mit der…
…Die Eignung der dafür getätigten Aufwendungen zur Erreichung dieses Ziels ist dabei ausreichend. Auch für Ausbildungsmaßnahmen ist ein Veranlassungszusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit für die Anerkennung als Werbungskosten erforderlich. Ein Zusammenhang der Ausbildungsmaßnahme mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten…
…23.5.2013, 2011/15/0159). Die tatsächliche Ausübung einer neuen Tätigkeit stellt zwar ein deutliches Indiz für den zuvor gefassten Willensentschluss dar, allerdings ist sie keine Bedingung für die Anerkennung als Werbungskosten. So hat auch eine spätere Änderung des zunächst vorhandenen Willensentschlusses, weil zB…
…KZ 720) von 1.291,26 €, Reisekosten (KZ 721) von 1.196,16 € und Fortbildungs- und Ausbildungskosten (KZ 722) von 2.958,11 € als Werbungskosten. Im Ergänzungsersuchen vom 8.1.2013 wurde die Bfin. ersucht zu den einzelnen Kosten Belege und eine…
…den Bescheid aufnehmen müssen, weil nur dadurch dem Rechtsunterworfenen die Möglichkeit zu einer umfassenden Rechtsverteidigung eröffnet wird. Zu einer rechtlichen Beurteilung der geltend gemachten Werbungskosten als Fortbildungskosten war die belBeh im konkreten Fall rechtlich verpflichtet und hat, indem sie dieses unterlassen hat, in Verkennung der…
…weil der Bf. die Aufwendungen für die Fortbildung nicht im Berufungsjahr 2009 bezahlt hat. Das Finanzamt versagte daher den in Rede stehenden Kapitaltilgungen die Anerkennung als Werbungskosten zu Recht. Der Vollständigkeit halber ist der Bf. in diesem Zusammenhang darauf zu verweisen, dass es laut ständiger…