…vereinbart worden. Die Abfertigungszahlungen würden somit keine begünstigt zu besteuernde Abfertigung nach dem EStG darstellen und seien im Zuge der Lohnabgabenprüfung als einmalige Sonderzahlung (behandelt als Sonderzahlung mit Jahressechstelüberschreitung) nachzuversteuern gewesen. In den dagegen erhobenen Beschwerden wird auf Rz 1070a der Lohnsteuerrichtlinien hingewiesen, wonach es…
…dh. die Gratifikations/Bonuszahlungen betragen ca. 58% der laufenden Bezüge. Die Finanzverwaltung berücksichtigte unter Verweis auf die Jahressechstelüberschreitung bescheidmäßig € 4.191,53 mit dem begünstigten Steuersatz von 6%. In der Berufung wird urgiert, dass das gemäß Rz 1068 zu berechnende, steuerbegünstigte Jahressechstel Euro 6…
…was übrigens dazu geführt hat, dass es in weiterer Folge bei der Weihnachtsrenumeration zu einer Jahressechstelüberschreitung kam und diese zum vollen Lohnsteuertarif versteuert werden musste.“ Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage am 26. November 2018 erläuterte die Beschwerdeführerin ausführlich die Berechnungsmodalitäten für die…
…Die Prämie wurde gem. § 67 Abs. 1 und 2 einer Besteuerung unterzogen. Die Jahressechstelüberschreitung betrug dabei € 839.872,16. Zur Auszahlung auf das Bankkonto des BF. gelangten € 452.899,11. Mittels Lohnzettel teilte besagter Arbeitgeber der Finanzbehörde mit, dass im Kalenderjahr 2011 die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15.03.2019 (Arbeitnehmerveranlagung) zu StNr. XY zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 02.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.05.2021, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…
(3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamts Innsbruck vom 15. Oktober 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Ernst & Young Stb u WP GmbH, Wagramerstr 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 25.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** bzw. Finanzamt Österreich vom 2. März 2012 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Steuernummer…
Am 12.02.2018 hat das Finanzamt Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-12/2014, 01-12/2015 und 01-12/2016 erlassen. Da diese jeweils über das gesamte Kalenderjahr absprechen, ist u.E. davon auszugehen, dass sie trotz ihrer Bezeichnung als Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch die Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH und ***FA*** als Amtspartei über die Beschwerde vom 12.4.2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21.1.2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 27. Mai 2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Baden Mödling vom…
Gemäß dem festgestellten Sachverhalt begehrt der Beschwerdeführer den Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes. Ebenfalls aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass für das betreffende Kind eine gleichwertige Ausbildung innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes (konkret des Familienwohnsitzes) bestanden hätte, konkret das Studium der Bio…
Die Abgabenbehörden beider Vertragsstaaten standen vor der Situation, dass Deutschland zwar (immer schon grundsätzlich) ein Besteuerungsrecht Österreichs bejaht hätte, jedoch erst ab dem Zeitpunkt, in dem ein darüber (immer schon) mit Österreich bestehender Auffassungsunterschied im Zuge eines gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens offen zutage getreten war, Österreich auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers Bf, über die Bescheidbeschwerde vom 17.08.2015 idF des Vorlageantrages vom 4. September 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vom 03.08.2015, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bfadr , vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in 1010 Wien, Annagasse 3a, vom 27. August 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, St.Nr…
Gem. Z. 14.1 der Statuten aus 2004 hat der Stiftungsrat den Begünstigten, nicht jedoch den Anwartschaftsberechtigten Auskunft zu geben, Rechnung zu legen, Bericht zu erstatten und Einsicht zu gewähren. Vom Stiftungsrat werden die Enkelkinder und somit auch der Bf als Anwartschaftsberechtigte bezeichnet (s. Schreiben…