Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte iHa auf die vorstehenden Ausführungen zu Recht. Auch die angewandte Schätzungsmethode war eine solche, die ein Ergebnis der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gewährleistete, welches den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahekam. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.5.1997, 95…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. August 2014 gegen die Bescheide des ***FA*** betreffend Einkommensteuer der Jahre 2009 bis 2012 und Umsatzsteuer der Jahre 2009, 2011 und 2012 jeweils…
Auf Nachfrage, welche alkoholischen Getränke, Herr I in dieser Zeit getrunken hätte, antwortete dieser, Wodka mit Erdbeerpago. Auf die Frage der BP, wieso dann bei den "Barverkaufsrechnungen" (die nicht erklärten Wareneinkäufe bei der Firma Metro) in periodischen Abständen, die ganze Bandbreite an Alkoholika eingekauft wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache P-KG gegen a) die am 26.05.2006 ausgefertigten Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Landeck Reutte betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2003 bis…
Vorauszuschicken ist, dass die Erstbeschuldigte aufgrund des in einem auch zum Beweis vorgelegten Kooperationsvertrages seitens der Name+ , der BI* verpflichtet ist, ausschließlich Produkte deren Palette im Gast- und Beherbergungsbetrieb zu verkaufen. Dieser Kooperationsvertrag wird selbstverständlich seitens des Vertragspartners durch den dafür unten als Zeugen namhaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache XY, vertreten durch Enzinger+Mosser Steuerberatungs-KG, 8720 Knittelfeld, Frauengasse 33, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 5. Februar 2008, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Heinz Neuböck Wtrhd GmbH, Bauernmarkt 24, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 24.2.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 22.1.2016…
Nicht zuletzt möchte ich hinweisen, auf eine Schlichtungsstellenentscheidung, die von der Bf. vorgelegt wurde, in der von notorisch rechtswidrigen Verrechnungspraktiken und einer als gering einzustufenden Glaubwürdigkeit gesprochen wird. Im Zuge der Verhandlung vor dem BFG im Bezug auf den Sicherstellungsauftrag wurde von einer Verurteilung beim…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2009, Umsatzsteuer für die Jahre 2009 bis 2011, Körperschaftsteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 und Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienrichter 1 und Laienrichter 2 in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lampert Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, über…
Wenn angeführt wird, dass der durch die Hinzurechnung der Abgabenbehörde für das Jahr 2016 festgestellte Gesamtnettoumsatz iHv € 1.387.576,00 eine durchgehende Lokalauslastung von 108 % entsprechen würde (100 % max Gesamtjahresumsatz € 1.285.350), wird ua auf die positiven Auswirkungen des 5-wöchigen…
weitere GZ. RV/6300009/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
Der Vollständigkeit halber teilen wir mit, dass Herr Dr ***2*** mit Schreiben vom 21.11.2018 seine Geschäftsführungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen zurückgelegt hat. Dies wurde im Firmenbuch am 13.12.2018 eingetragen. Die Zurücklegung mehr als 6 Jahre nach der Anteilsabtretung steht in keinem Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache Mag. ***1*** als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Verein GmbH, ***Bf1-Adr*** vertreten durch EWT Kampits & Kocsis Steuerberatungs OG, Joseph Haydn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter *** in der Beschwerdesache Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2, als ehemalige Gesellschafter der Bf, vertreten durch steuerlicher Vertreter, über die Beschwerde vom 10. Februar 2017 gegen die Bescheide des Finanzamt Österreichs (vormals Finanzamt Wien 1/23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 21. Juni 2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde (St.Nr. xxx) betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2004, 2005 und 2006, Körperschaftsteuer 2004…
Im Prüfungs- und Beschwerdeverfahren war sachverhaltsmäßig im Wesentlichen strittig, ob und allenfalls in welchem Ausmaß sogenannte Schwarzeinkäufe des Bf bei der Firma X angefallen sind. Ob ein Sachverhalt als erwiesen anzunehmen ist oder nicht, ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen. Das Bundesfinanzgericht hat…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…