IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf. , über die Beschwerde vom 07.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 05.09.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 02.11.2015 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 06.10.2015 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat ihre Arbeitnehmererklärung für das Jahr 2011 eingereicht. Am 2.5.2012 wurde der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2011 erlassen und Einkünfte aufgrund zweier Lohnzettel des Insolvenzausgleichsfonds angesetzt. Die Einkommensteuer wurde mit Null…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 21. Februar 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 28.11.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 28.10.2011, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, vertreten durch V, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 23. Mai 2013 betreffend Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen Amann, Rathausstraße 35a, 6900 Bregenz, gegen den Bescheid des Finanzamt Bregenz vom 01.06.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird inhaltlich im…
…anstrebe. Zusammenfassend: das Gericht hat über das Vermögen meines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet, sodass ich kein Einkommen hatte. Erst viel später bezahlte der Insolvenzausgleichsfonds einen Teil, den das Finanzamt dem falschen Veranlagungszeitraum zuordnete. Bei richtiger Berechnung hätte ich ein Guthaben und müsste keine Steuer zahlen.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache c, vertreten durch Mag. Reinhard Kerber, Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater, 6971 Hard , Hofsteigstraße 11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. AW in der Beschwerdesache MH, wohnhaft in XMFX gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 7.9.2011, betreffend Arbeitnehmerveranlagung zu St.Nr. 41 12345, zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 8.9.2011…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Adresse gegen gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 7. November 2012 sowie 4. Dezember 2012 betreffend Einkommensteuer…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 5. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr gem § 323b BAO Finanzamt Österreich) vom 9. Jänner 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 14.10.2014, betreffend Aufhebung gemäß § 299 BAO des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
Darüber erfüllen der Antrag bzw die von der VU ausgestellten (aber dem Bf. nicht ausgehändigten Dokumente) auch aus nachfolgenden Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften: Der Antrag enthält nicht die Bezeichnung und Anschrift der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde gem § 252 Abs 1 Z 3 VAG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.5.2010 betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.6.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kiffmann KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mariatroster Straße 36, 8043 Graz, über die Beschwerde vom 24. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19…