IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf. , über die Beschwerde vom 07.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 05.09.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat ihre Arbeitnehmererklärung für das Jahr 2011 eingereicht. Am 2.5.2012 wurde der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2011 erlassen und Einkünfte aufgrund zweier Lohnzettel des Insolvenzausgleichsfonds angesetzt. Die Einkommensteuer wurde mit Null…
…weil Zahlungen des Insolvenzausgleichsfonds an Arbeitnehmer der Bf. für den Masseverwalter weder eine Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtung nach § 78 EStG 1988 noch eine Lohnsteuerabfuhrverpflichtung nach § 79 EStG 1988 auslösen würden. Erst im Zeitpunkt der Verteilung der Masse müsste der Masseverwalter der Insolvenzausgleichsfonds-Service GmbH die Quote auf die…
…sie nur folgendes festhalten: die Löhne und Gehälter für Februar 2018 seien nur mehr zu einem geringen Teil von der Firma bezahlt worden. Die Hauptzahlung der ausstehenden Löhne und Gehälter Februar 2018 wären durch den Insolvenzausgleichsfonds bezahlt worden. Hierzu habe sie alle notwendigen Unterlagen (Stundenaufzeichnungen…
…den Erhalt bzw Nichterhalt der Gehälter zu bestätigen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Mahnschreiben bezüglich ausstehender Bezüge, Bescheide vom Insolvenzausgleichsfonds, . . .) sowie bezüglich der geltend gemachten Reisekosten und sonstigen Werbungskosten eine Aufstellung - getrennt nach den jeweiligen Firmen - zu übermitteln. Mit E-Mail vom 17.10.2013 (12:51) übermittelte…
…Damit war der noch aushaftende Betrag in Höhe von 3.651,07 Euro zurückzufordern. Auch das vom Insolvenzausgleichsfonds ausbezahlte Entgelt zahlt zum Einkommen und wird daher mitgerechnet, andererseits wurde dieses Einkommen in den Jahren zuvor nicht bei der Berechnung eines allfälligen Rückforderungsbetrages in Ansatz gebracht…
…weil Zahlungen des Insolvenzausgleichsfonds an Arbeitnehmer der Bf. für den Masseverwalter weder eine Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtung nach § 78 EStG 1988 noch eine Lohnsteuerabfuhrverpflichtung nach § 79 EStG 1988 auslösen würden. Erst im Zeitpunkt der Verteilung der Masse müsste der Masseverwalter der Insolvenzausgleichsfonds-Service GmbH die Quote auf die…
…weil Zahlungen des Insolvenzausgleichsfonds an Arbeitnehmer der Bf. für den Masseverwalter weder eine Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtung nach § 78 EStG 1988 noch eine Lohnsteuerabfuhrverpflichtung nach § 79 EStG 1988 auslösen würden. Erst im Zeitpunkt der Verteilung der Masse müsste der Masseverwalter der Insolvenzausgleichsfonds-Service GmbH die Quote auf die…
…aus: Bezughabende Normen § 25 EStG 1988 bzw § 69(6) EStG 1988 Sachverhalt: Am 5.5.2015 erging eine Wiederaufnahme zum Einkommensteuerbescheid 2014 vom 23.3.2015 auf Grund einer Übermittlung des Insolvenzausgleichsfonds. Es handelt sich um nachgezahlte Gehälter der Firma X. Bereits in der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 02.11.2015 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 06.10.2015 zu Recht erkannt: I…
…Tz. 4b). Für den Nachweis der Herkunft der Mittel bei NN - dieser bezog im Jahr 2016 kleinere Zahlungen von der Krankenkasse sowie einen kleinen Betrag aus dem Insolvenzausgleichsfonds - wurde der Prüferin ein Immobilienkaufvertrag vorgelegt, demzufolge NN im Jahr 2011 in Serbien ein Grundstück um 97…
…1 EStG 1988 ist den ErlRV zum AbgÄG 2005 (1187 BlgNR 22. GP) zu entnehmen: Seite 4: 'Insolvenz-/Ausgleichsfall: Arbeitnehmer erhalten erst nach Abschluss des Verfahrens Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds. Es sollen die Einkünfte dem Anspruchszeitraum zugeordnet werden.' Seite 8: 'Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld…
…anstrebe. Zusammenfassend: das Gericht hat über das Vermögen meines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet, sodass ich kein Einkommen hatte. Erst viel später bezahlte der Insolvenzausgleichsfonds einen Teil, den das Finanzamt dem falschen Veranlagungszeitraum zuordnete. Bei richtiger Berechnung hätte ich ein Guthaben und müsste keine Steuer zahlen.…
…nicht ausbezahlt werden (siehe Berufungsvorentscheidung). Die L ö hne wurden nicht ausbezahlt, sondern beim Insolvenzausgleichsfonds angemeldet. Aus den erw ä hnten Gr ü nden kann es daher zu keiner Haftung im Sinne des § 9 BAO kommen." Der Vorlageantrag wurde am 06.12.2007 vom Finanzamt…
…1 EStG 1988 ist den ErlRV zum AbgÄG 2005 (1187 BlgNR 22. GP) zu entnehmen: Seite 4: 'Insolvenz-/Ausgleichsfall: Arbeitnehmer erhalten erst nach Abschluss des Verfahrens Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds. Es sollen die Einkünfte dem Anspruchszeitraum zugeordnet werden.' Seite 8: 'Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld…
…1 EStG 1988 ist den ErlRV zum AbgÄG 2005 (1187 BlgNR 22. GP) zu entnehmen: Seite 4: 'Insolvenz-/Ausgleichsfall: Arbeitnehmer erhalten erst nach Abschluss des Verfahrens Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds. Es sollen die Einkünfte dem Anspruchszeitraum zugeordnet werden.' Seite 8: 'Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld…
…1 EStG 1988 ist den ErlRV zum AbgÄG 2005 (1187 BlgNR 22. GP) zu entnehmen: Seite 4: "Insolvenz-/Ausgleichsfall: Arbeitnehmer erhalten erst nach Abschluss des Verfahrens Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds. Es sollen die Einkünfte dem Anspruchszeitraum zugeordnet werden." Seite 8: "Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 21. Februar 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, vertreten durch V, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 23. Mai 2013 betreffend Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen…