AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-Entscheidungen2UFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5101058/20101) Arbeitsstätte ist der Ort, an dem Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt werden
2) Informatiklehrer, der auch ADV-Dienste anbietet und Ziviltechniker ist, hat keine höhere Internetnutzung als durchschnittlicher Internetnutzer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2016
… eine nähere Begründung der Behauptung wird nicht ausgeführt. Der Bf erläuterte idF nicht, weshalb ein Informatiklehrer des Fachs „angewandte Informatik“ an einer HTL nicht einem durchschnittlichen Internetbenutzer entspricht, weshalb das Internet im Haushalt des Bf nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei und in vollem Umfang abzugsfähige…
BFG RV/2100543/2017Abgrenzung zwischen privat und beruflich veranlassten Aufwendungen (hier: Lehrerin mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Informatik) und auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung (hier: Berechnung der Fahrzeit zum Studienort)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2018Teil 1/2
…von allgemeinem Interesse sind. Einen ausschließlichen Bezug zum Beruf der Bf. als Deutsch- und Informatiklehrerin vermag das Bundesfinanzgericht lediglich in den beiden Werken "Schlachtfeld Elternabend" - lt. Kassabeleg der Buchhandelsges.m.b.H Leykam um € 20,60 und € 41,20 - herzustellen. Zu dem in…