…auf das Arbeitsrecht zukommt unterscheidet sich eine "freiwillige" Abfertigung von einer gesetzlichen Abfertigung dadurch, dass sie anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zu dieser bezahlt wird. Die Bezeichnung "freiwillig" bedeutet nicht "unverbindlich" und beruht regelmäßig auf einer Individualvereinbarung oder einem Sozialplan (OGH 24. 11. 2010…
…1578/59). Im konkreten Fall sei sowohl die Diensterfindung (mit Entwicklung) und auch die Patentierung jedoch bereits vor Beginn des gegenständlichen Dienstverhältnisses gemacht worden. Im gegenständlichen Fall handle es sich bei den Diensterfindungsprämien unzweifelhaft um eine so genannte Individualvereinbarung, auf die die Bestimmung des § 67…
…die Höhe einer Prämie für Verbesserungsvorschläge zumindest bestimmbar festlegt … und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer … abhängig macht“. Gleichzeitig erkennt er auch: „Dass eine begünstigte Besteuerung für auf Grund von Individualvereinbarungen gewährte Prämien nicht zustehen soll, wird schon daraus deutlich…
…Vergleich zu den Selbständigen sein. Keinen sachlichen Differenzierungsgrund stellt aber die Rechtsgrundlage für den sonstigen Bezug (zB Gesetz, Kollektivvertrag, Individualvereinbarung) bzw die arbeitsrechtliche Einordnung dar (vgl Aigner/Kofler/Moshammer/Tumpel, SWK 20-21/2014, 907 [914f]). - Im Beschluss vom 18.6.2001, B 1437/00…
…den Selbständigen sein. Keinen sachlichen Differenzierungsgrund stellt aber die Rechtsgrundlage für den sonstigen Bezug (zB Gesetz, Kollektivvertrag, Individualvereinbarung) bzw die arbeitsrechtliche Einordnung dar (vgl Aigner/Kofler/Moshammer/Tumpel, SWK 20-21/2014, 907 [914f]). - Im Beschluss vom 18.6.2001, B 1437/00, hat sich…
…umfassen jedoch nicht die Änderung selbst. Anders als womöglich eine individuell abgeschlossene Auflösungsvereinbarung entscheidet damit aber nicht der Sozialplan über den Abgang von Mitarbeitern. Sozialpläne - oder auch Sozialplanähnliche Individualvereinbarungen, wenn sie mit allen Arbeitnehmern in den von § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 3. November 2008, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. Oktober 2008 für die Kalenderjahre 2002-2005 zu Recht erkannt…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden MMag. Gerald Erwin Ehgartner und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Elisabeth Traxler, Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Wolf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lehargasse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin., der Herr XY gemäß § 257 BAO beigetreten ist, beide vertreten durch die StB., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. November 2009, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***1*** Nfg KG, ***6***, als Rechtsnachfolgerin der ***1***, ***2***, vertreten durch ***7***, über die Beschwerde vom 12. Juli 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Juni 2018 betreffend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes X betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9 Tür T 7, 1010 Wien, diese vertreten durch Prokuristin Dr Nicole Gregorits, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…