…Leistung vorliegt, die Bf. über das Geld sofort verfügen konnten und dies auch taten. Diese Honorarvorschüsse fanden letzten Endes auch durchwegs Deckung in der Endabrechnung und gingen somit darin auf. Es ist dem R.*2* unserer Ansicht nach durchaus zuzutrauen, bei konkreter Mandatsannahme abzuschätzen, was…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Roppenser & Partner Steuerberatung GmbH, 4600 Wels Carl-Blum-Straße 16 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 15.04.2010 und 2.3.2011, zu Steuernummer…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
Direkt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme zu dieser Firma habe sich der Bf. alle notwendigen Unterlagen besorgt (Firmenbuchauszug, Passkopie des Geschäftsführers usw.). Diese Dokumente seien auch im Rahmen der Betriebsprüfung vorgelegt worden. Aus Vereinfachungsgründen sei die Subunternehmervereinbarung für "Diverse Baustellen in ***9*** und Umgebung" abgeschlossen worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 19. Juni 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 17. Mai 2018 (St.Nr.: xxx), hinsichtlich Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 und…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerden vom 24.10.2017 und 2.11.2017 der M**** GmbH, [Adresse], StNr ** ***/****, nunmehr vertreten durch T**** Steuerberatung GmbH, [Adresse], gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Mit Schreiben vom 28.3.2024 beantragte der Beschwerdeführer die Akten vollständig zur Einsicht vorzulegen und "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vollständigkeit jederzeit überprüft werden kann". Es wurde um neuerlichen Termin zur Akteneinsicht ersucht und ferner beantragt, die Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer der…
Da aus dieser zeitlich beschränkten Vermietungstätigkeit (01/2007 bis 11/2007) nur Werbungskostenüberschüsse erzielt worden sind, wäre jedenfalls – wie vom Finanzamt vorgenommen – zu prüfen, ob es sich dabei um eine Einkunftsquelle bzw. unternehmerische Tätigkeit oder um Liebhaber im steuerrechtlichen Sinn handelt. 28) Diese Prüfung ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache XX, Adresse gegen die Bescheide des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer 1993 bis 1997 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1994 wird…
Es sei kein Vertrag hinsichtlich Vereinbarung von Provisionszahlungen vorgelegt worden. Nach Recherche zu H Holding Ltd. sei festgestellt worden, dass ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung in Pafos, Zypern registriert sei, nicht jedoch in Limassol. Betreffend des Jahres 2012 sei ein Auftrag zur Empfängernennung gem. § 162…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch WTGes.m.b.H., über die Beschwerden vom 29.12.2010 und vom 23.12.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Salzburg-Stadt vom 23.09…