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BFG RV/7100183/2012Der Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern durch einen Gewerbebetrieb schließt die Anwendung der Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z. 7 KfzStG aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2016

…Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0514 (die Beschwerdeführerin war ein Fuhrwerksunternehmen mit dem Geschäftsgegenstand der Holzrückung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) zu dieser Frage folgendes entschieden: „Die gegenständlichen Zugmaschinen stehen unbestrittenermaßen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung des Beschwerdeführers, das ist…

BFG RV/7100214/2012Der Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern durch einen Gewerbebetrieb schließt die Anwendung der Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z. 7 KfzStG aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2016

…Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0514 (die Beschwerdeführerin war ein Fuhrwerksunternehmen mit dem Geschäftsgegenstand der Holzrückung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) zu dieser Frage folgendes entschieden: „Die gegenständlichen Zugmaschinen stehen unbestrittenermaßen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung des Beschwerdeführers, das ist…

BFG RV/6100757/2011Schätzung Holzschlägerungsunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2015Teil 1/2

…die Übernahme von Kosten des Bf. von insgesamt brutto EUR 23.748,92 (Blatt 39 f; EUR 20.160,00, Aufbereitung und Holzrückung Lieferant_M , Partie Z*** und W*** sowie EUR 3.588,92 U*** ), die an ihn weiterbelastet wurden. Diese Weiterbelastung stellt offenbar einen…

BFG RV/7100253/20101. Kraftfahrzeugsteuerpflicht für im Rahmen eines Gewerbebetriebes eingesetzte Fahrzeuge 2. Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für zum Straßenverkehr zugelassene Güllefässer und Miststreuer, die nicht als Anhänger-Arbeitsmaschinen genehmigt sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2014

…Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0514 (die Beschwerdeführerin war ein Fuhrwerksunternehmen mit dem Geschäftsgegenstand der Holzrückung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) zu dieser Frage folgendes entschieden: „Die gegenständlichen Zugmaschinen stehen unbestrittenermaßen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung des Beschwerdeführers, das ist…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

Ebenso ist der Aufschlag für Stadtnähe nicht nachvollziehbar. Das Gutachten Kudjelka vermittelt den Eindruck, dass die Lage gleich zweimal mit einem Aufschlag berücksichtigt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, warum auf Seite 14 genau ein 50% Aufschlag für Stadtnähe erfolgt, während auf Seite 12 der…