…72 Euro Reisekosten 517,20 Euro sonstige Werbungskosten: 4.760,54 Euro. Außerdem machte er für den Zeitraum von 0106 bis 3112 das Heimarbeiterpauschale geltend. In einer beiliegenden Unterlage machte er folgende Anmerkungen: FWF-Projekt: Es erfolgte zunächst eine Beschreibung des FWF und seiner Tätigkeit…
…Einkommensteuer veranlagt; im Zuge der Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung 2019 wurde der Bf. mit verfahrensleitender Verfügung vom 06.08.2020 aufgefordert einerseits die beantragte Heimarbeiterpauschale durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen, sowie andererseits einen Ausdruck aus dem Pendlerrechner zu übermitteln. Binnen offener Frist legte der Bf. sowohl…
…gefragt wie die Bestätigung auszusehen hat. Die Mitarbeiterin hat mir genau diktiert wie die Bestätigung lauten soll und damit die Heimarbeiterpauschale bewilligt wird. Mit genau dem Wortlaut habe ich Ihnen die Bestätigung vorgelegt. Nun wurde per Bescheid die Heimarbeiterpauschale abgelehnt. Bitte teilen Sie mir daher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache Bf***, Bf-Adr***, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 21. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Mai 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zu Recht: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. März 2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache AA, vertreten durch ECA Mag. Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Stampfergasse 489/2, 5541 Altenmarkt gegen die Bescheide des FA CC vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., W. gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 16.05.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***2***, die Ri sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***5***, vertreten durch ***6***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***10*** vom 27. Jänner 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 26.02.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der festgesetzten…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Juni 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer [St.Nr], zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, über die Beschwerde vom 5.8.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.7.2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Koc & Co KG, Kafkasteg 91, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Die Feststellung, dass „alle Unterlagen" zur Verfügung gestellt werden, ist zumindest missverständlich. Bei diesen Unterlagen handelt es sich nämlich nur um eine Preisliste, die tatsächlich von uns erstellt wird. Das ist Ausdruck einer organisatorischen Notwendigkeit, die für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit der Fachberaterin unschädlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 27. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Juli 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 22. Juni 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Dezember 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Statt…