… 35 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) bei 80%iger Erwerbsminderung - unter der Kennzahl 476 die Berücksichtigung eines Betrages von 4.572,09 € als „Heilungskosten“. Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens erweiterte sie ihr Begehren um einen von ihr getragenen „Selbstbehalt für Betreuung“ in Höhe von…
…Arbeitnehmer für seine Vertretung aufwenden muss; 5. Beiträge für Bestattungskosten; 6. Rückersätze und Kostenvergütungen für Sachleistungsansprüche sowie Kostenersätze aus der gesetzlichen Sozialversicherung und Entschädigungen für aufgewendete Heilungskosten; 7. Leistungen aus dem Unterstützungsfonds und besondere Unterstützungen nach den Sozialversicherungsgesetzen; 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses…
…Arbeitnehmer für seine Vertretung aufwenden muss; 5. Beiträge für Bestattungskosten; 6. Rückersätze und Kostenvergütungen für Sachleistungsansprüche sowie Kostenersätze aus der gesetzlichen Sozialversicherung und Entschädigungen für aufgewendete Heilungskosten; 7. Leistungen aus dem Unterstützungsfonds und besondere Unterstützungen nach den Sozialversicherungsgesetzen; 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses…
…Arbeitnehmer für seine Vertretung aufwenden muss; 5. Beiträge für Bestattungskosten; 6. Rückersätze und Kostenvergütungen für Sachleistungsansprüche sowie Kostenersätze aus der gesetzlichen Sozialversicherung und Entschädigungen für aufgewendete Heilungskosten; 7. Leistungen aus dem Unterstützungsfonds und besondere Unterstützungen nach den Sozialversicherungsgesetzen; 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses…
…erfolgt sei und es keinesfalls ein Erholungsurlaub in dessen Sinne gewesen sei! Es werde daher der Vorlageantrag mit der Begründung gestellt, dass Heilungskosten im Zuge einer Behinderung und eines Krankenstandes nicht für Kosten der üblichen Lebensführung gehalten werden. Abgesehen davon, nur zur Ergänzung, werde angeführt…
…bzw. bei denen somit auch ein höheres Arbeitgeberrisiko hinsichtlich der Befriedigung von Ersatzansprüchen besteht, abweichend von den übrigen Regelungen höhere Versicherungssummen für Tod, Invalidität und Heilungskosten. Die höhere Versicherungssumme vermag ebenso wie die Möglichkeit, Begünstigte für den Todesfall zu benennen, keine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 8. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2020…
Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Stellungnahme von Univ.Prof. AB vom 21.12.2017 gibt als Ausgangslage an, dass dem Beschwerdeführer vier Vormalzähne und elf Mahlzähne, somit insgesamt 15 Zähne fehlen würden. Dem gegenüber konnte durch die Sachverständige vor der Gebisssanierung nur das Fehlen von 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb*** über die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ASB Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Sonnleithnergasse 9, 1100 Wien, Beschwerde vom 08.10.2019 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die am 25. November 2021 eingebrachte Beschwerde gegen den zur Steuernummer ***BfStNr*** ergangenen Bescheid des ***FA*** vom 17. November 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 14. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BFStNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 11.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 03.04.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache Dkfm. B F , Adr1, vertreten durch VR, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 18.07.2011, 24.02.2012 und 05.09.2012, St.Nr. xxxx, betreffend Einkommensteuer 2008…
Wenn sich der Bf. mit seinem Rechtsmittel in der Wortwahl vergreift ("Vorlageantrag" statt - wie inhaltlich eindeutig aus der nachfolgenden Begründung hervorgeht - Beschwerde, sollte doch dieser Irrtum nicht von Relevanz sein. Es kommt also darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 22. Oktober 2020 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 7. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. März 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) betreffend die Jahre 2021 bis 2023…
Der Hausarzt der Bf hat ihr zu Beginn des Jahres 2016 u.a. das Nahrungsergänzungsmittel "Artischocke " zur Aufrechterhaltung bzw eventuellen Verbesserung empfohlen (schriftliche Erklärung des Hausarztes vom 23.10.2018). In jeder typischen ärztlichen Verordnung werden ganz i.S. des § 2 Abs 2 Z 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 26.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 28.03.2018, betreffend Einkommensteuer zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch QUINTAX gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh, Rainbergstraße 3A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 22. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals…