RIS AI
4 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100658/2017Anzuwendender Steuersatz auf die Abhaltung von Baby- bzw. Kleinkinderschwimmkursen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2019

…Unter Schwimmbädern sind Anstalten zu verstehen, die das Schwimmen in natürlichen oder künstlichen Gewässern ermöglichen. Dazu zählen auch Hallenbäder. Der Umfang der dabei zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist ohne Bedeutung. Begünstigt sind nur die mit dem Betrieb der fraglichen Bäder unmittelbar verbundenen Umsätze und deren…

BFG RV/7100089/2013Steuerliche Abzugs­fähigkeit der Aufwendungen für ein Schwimmbad als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2018

…2001, Zl 95/14/0042) verwiesen. In diesen beiden Erkenntnissen geht es einerseits um den Bau eines Hallenbades (samt Sauna) sowie den Einbau einer Sauna jeweils im Keller des Privat- und Geschäftshauses der Abgabepflichtigen. Diese Erkenntnisse sind mit dem gegenständlichen Fall aber nicht vergleichbar, da…

BFG RV/7106508/2019Haushaltszugehörigkeit, Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten, Tragung der Unterhaltskosten in Höhe der Familienbeihilfe?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.05.2022

…wurden keinerlei Rechnungen oder Zahlungsbelege vorgelegt aus denen die behaupteten Aufwendungen für ***S*** nachgewiesen worden wären (Ausflüge, Fahrtkosten wegen Besuch im Krankenhaus, Hallenbäderbesuche, Notebook, Essensaufwendungen etc.) Der monatliche Aufwand wurde für den strittigen Zeitraum in Höhe von EUR 210,- (Unterhaltskosten an die Jugendwohlfahrt und Taschengeld…

BFG RV/7106507/2019Haushaltszugehörigkeit, Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten, Tragung der Unterhaltskosten in Höhe der Familienbeihilfe?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.05.2022Teil 1/2

…aus denen die behaupteten Aufwendungen für ***6*** nachgewiesen worden wären (Ausflüge, Fahrtkosten wegen Besuch im Krankenhaus, Hallenbäderbesuche, Notebook, Essensaufwendungen etc.) Der monatliche Aufwand wurde für den strittigen Zeitraum in Höhe von EUR 210,- (Unterhaltskosten an die Jugendwohlfahrt und Taschengeld) in der überwiegenden Zeit nachgewiesen. Die…