…dass die darin dargestellten Grundstückspreise (zunächst € 170/m² und später € 205/m²) und die Vorgehensweise (Verkauf des Grundstücks nach Abschluss des Bauauftrages) den tatsächlichen Abläufen entsprochen hat. Die Vertreter der beteiligten Gesellschaften haben eine Zusammenarbeit beim Verkauf und der Bebauung der Grundstücke bestätigt…
…dass die darin dargestellten Grundstückspreise (zunächst € 170/m² und später € 205/m²) und die Vorgehensweise (Verkauf des Grundstücks nach Abschluss des Bauauftrages) den tatsächlichen Abläufen entsprochen hat. Die Vertreter der beteiligten Gesellschaften haben eine Zusammenarbeit beim Verkauf und der Bebauung der Grundstücke bestätigt…
…so ergibt sich, dass die darin dargestellten Grundstückspreise (zunächst € 170/m² und später € 205/m²) und die Vorgehensweise (Verkauf des Grundstücks nach Abschluss des Bauauftrages, Projektplanung durch die Bau-GmbH) den tatsächlichen Abläufen entsprochen hat. Die Vertreter der beteiligten Gesellschaften haben eine Zusammenarbeit…
…Alle Anschlüsse wie Wasser, Gas, Strom und Kanal sind bereits an der Grundstücksgrenze. Dieser Schriftsatz des Herrn B. bestätigt nur die Angaben des Herrn Bf. in der Beantwortung der Fragen des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. Juli 2015, nach denen ein Grundstück…
…Alle Anschlüsse wie Wasser, Gas, Strom und Kanal sind bereits an der Grundstücksgrenze. Dieser Schriftsatz des Herrn b. bestätigt nur die Angaben des Herrn E.B. in der Beantwortung der Fragen des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. Juli 2015, nach denen ein…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…
…rechtlich auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können. Ob ein Grundstückserwerber als Bauherr eines darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist an Hand einer Mehrzahl von Kriterien zu beurteilen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (so beispielsweise VwGH 8.10.1990…