Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
Im gegenständlichen Fall bemisst sich die jeweilige Bemessungsgrundlage vom gemeinen Wert des von der beschwerdeführenden Gemeinde hingegebenen Trennstückes, wobei zu beachten ist, dass die beschwerdeführende Gemeinde durch die Bildung der Miteigentümergemeinschaft Miteigentum am neugebildeten Grundstück erlangt und soweit dieser Anteil auf das von ihr eingebrachte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache GH, Adr, vertreten durch Dr. Heinz Häupl, Stockwinkl 18, 4865 Nussdorf gegen den Bescheid des FA GVG vom 27.04.2012, ErfNr. xy; betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide…
Zufolge § 192 BAO sind die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für andere zB Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zu Grunde zu legen, selbst wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Solche Feststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) mit Bindungswirkung für hievon abgeleitete Abgabenbescheide sind ua. Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Christandl & Partner Rechtsanwälte, Mag. Heinz Bauer, Elisabethstraße 50b, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Egger & Freidorfer StB-OG, Kol. Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 16. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der unter der Geschäftszahl RV/1100025/2015 anhängigen Beschwerdesache der Beschwerdeführerin Bf , vertreten durch WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9.12.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 beschlossen: An den Verfassungsgerichtshof wird gem…