…FLAG 1967 so weit auslegen können, dass im vorliegenden Fall die Großmutter und der Beschwerdeführer als "Eltern" anzusehen wären, käme auf Grund des klar formulierten Verzichtes der Großmutter ebenfalls nur der Beschwerdeführer als anspruchsberechtigte Person in Frage. Zusammengefasst steht fest, dass durch das gemeinsame Wohnen…
…RV/7101889/2016; BFG 24.8.2017, RV/5101270/2017). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…RV/5101270/2017; BFG 9.4.2018, RV/7101954/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…als Elternteil behandelt wird (sh. BFH 28.4.2016, III R 68/13 „Zu den 'beteiligten Personen' gehören daher die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten“). Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag der Bf. im Beschwerdefall als Antrag der Großmutter gilt, war dennoch die Beschwerde als…
…als Elternteil behandelt wird (sh. BFH 28.4.2016, III R 68/13 "Zu den 'beteiligten Personen' gehören daher die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten"). Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag der Bf. im Beschwerdefall als Antrag der Großmutter gilt, konnte dennoch die Beschwerde als…
…als Elternteil behandelt wird (sh. BFH 28.4.2016, III R 68/13 "Zu den 'beteiligten Personen' gehören daher die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten"). Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag der Bf. im Beschwerdefall als Antrag der Großmutter gilt, konnte dennoch die Beschwerde als…
…als Elternteil behandelt wird (sh. BFH 28.4.2016, III R 68/13 "Zu den 'beteiligten Personen' gehören daher die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten"). Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag der Bf. im Beschwerdefall als Antrag der Großmutter gilt, konnte dennoch die Beschwerde als…
…RV/7101596/2016; BFG 05.12.2017, RV/7102456/2017). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtigte Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär oder gar keinen Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach nationalem Recht zu beurteilen (BFG 07.02.2017, RV/7106469…
…vor vom dazu Berechtigten (hier Großmutter, Bf) geltend zu machen ist. Dies geht auch aus der seitens des Finanzamtes der Bf übermittelten Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe vom 17.02.2022 hervor, welcher zu entnehmen ist, dass die Bf als anspruchsberechtigte Person angesehen wird…
…ein volljähriges Kind, für das Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, mit Zustimmung der anspruchsberechtigten Person, als auch diese Person selbst beim zuständigen Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe auf das Girokonto des Kindes erfolgt. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (2192 der Beilagen XXIV. GP) führen…
…dass die Großmutter von ***4*** als vorrangig anspruchsberechtigte (gesetzliche Vermutung) einzustufen war. Bei derartigen Fällen ist die Haushaltszugehörigkeit (und nicht etwa Obsorgeregelungen eines ungarischen Gerichtes) entscheidend. Der Antrag des Kindesvaters und Bfs. würde daher zugunsten der Großmutter wirken (siehe auch VwGH 2008/16/0040 - dort…
…primäre Anspruchsberechtigung für die Person normiert wird, zu deren Haushalt das Kind gehört. Diese Qualifikation ist gegenständlich der Großmutter der beiden Kinder zuzusprechen. Lediglich in dem Falle, dass – entgegen dem vorliegenden Sachverhalt - eine solche aufgrund der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigte Person nicht vorhanden wäre, käme der Person…
…Oma. Die Ummeldung laut Melderegister könne nicht als Beweis für einen gemeinsamen Haushalt gelten, da diese nichts über die tatsächlichen Verhältnisse aussage Da also keine anspruchsberechtigte Person iSv §2 Abs 2 Satz 1 FlaG vorhanden sei, gehe der Anspruch auf Familienbeihilfe auf die Person über…
…Haushalt besteht, ist sachverhaltsbezogen festzustellen (BFG 19.8.2016, RV/7101889/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. auch BFH…
…RV/7103701/2016; BFG 17. 10. 2017, RV/7101596/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. BFG 6. 10. 2017…
…einheitlicher Wirtschaftsführung in einer Wohnung mit der Großmutter. In diesem Fall wäre die Großmutter gemäß § 2 Abs 2 FLAG 1967 in Verbindung mit § 2 Abs 5 FLAG 1967 als haushaltsführende Person dem Grunde nach (bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen und Fehlen von Ausschließungsgründen) anspruchsberechtigt gewesen…
…RV/5101270/2017; BFG 9.4.2018, RV/7101954/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines…
…Kind überwiegend trägt, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG anspruchsberechtigt ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Februar 2010, 2009/15/0205). Wie oben ausgeführt, fällt die Mutter (Großmutter) nach Art. 11 Abs. 3 Buchstabe e…
…sind. Anders als das Finanzamt geht das BFG von einem Anwendungsfall des Unionsrechts aus. Insbesondere dazu war die Information bezüglich der Rechtslage zur sozialen Koordinierung in einem persönlichen Gespräch gedacht. Es könnten eventuell auch die Großeltern in Deutschland oder der unterhaltsleistende Vater anspruchsberechtigt sein, was…
…RV/7103701/2016; BFG 17. 10. 2017, RV/7101596/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. BFG 6. 10. 2017…