…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.03.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Unter Stockdividenden werden Dividendenausschüttungen in Form von Zusatzaktien (Gratisaktien) verstanden. Da es sich bei den Gratisaktien aber um einen Dividendenersatz handelt, zählen Stockdividenden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen…
…500,- wurde abgedeckt. Das neue Stammkapital wird in der Bilanz mit 100.000,- ausgewiesen. Die Gewinnausschüttung wurde nicht der Kapitalertragsteuer unterzogen. Laut Prüfung: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Gewährung von Freianteilen bezw. Gratisaktien (Kapitalberichtigung) nach dem Kapitalberichtigungsgesetz BGBl. Nr. 171/1967 ist nach § 3 Abs…
…weil § 4 Abs. 1 KapitalberichtigungsG zwingend die Ausgabe zusätzlicher Aktien (sogenannter Frei- oder Gratisaktien) anordnet. Der Vorgang einer nominellen Kapitalerhöhung gegen Ausgabe von Frei- oder Gratisaktien erfüllt daher nach herrschender Ansicht den Tatbestand des Ersterwerbs von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG (vgl. VwGH 19…
…weil § 4 Abs. 1 KapitalberichtigungsG zwingend die Ausgabe zusätzlicher Aktien (sogenannter Frei- oder Gratisaktien) anordnet. Der Vorgang einer nominellen Kapitalerhöhung gegen Ausgabe von Frei- oder Gratisaktien erfüllt daher nach herrschender Ansicht den Tatbestand des Ersterwerbs von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG (vgl. VwGH 19…
…Aktien und GmbH-Anteilen von mehr als 10% des Nominal-kapitals | mit Gründeranteil von mehr als 10% | aus Gesellschafts-mitteln (Gratisaktien) | als effektive Kapitalerhöhung ohne bisherige Beteiligung von mehr als 10% des erhöhten Gesamtkapitals | als effektive Kapitalerhöhung bei bestehender Beteiligung (auch…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Adamgasse 23, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 1. April 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…