…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und im Sinne der Beschwerdevorentscheidung festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe entsprechen der Beschwerdevorentscheidung vom 13.10.2015 und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…12 : Somit wird mangels Nachweises und auch mangels Glaubhaftmachung des tatsächlichen Pendelns von der Berufungsbehörde der Sachverhalt festgestellt, dass der Bw. nicht überwiegend gependelt ist. Den unwidersprochenen Angaben des Bf. folgend beruhte die im Einkommensteuerbescheid angeführte Begründung, wonach es laut den eignen Angaben des Bf…
…Tochter. Auch sei nach Ansicht der belangten Behörde ein berufsmäßiges Pendeln nicht von Relevanz, wenn sich die Kernfamilie im Inland (Österreich) befinde. Anzuwenden seien die Bestimmungen des § 16 StbG und nicht die Ausnahmebestimmungen des § 15 Abs. 1 Z 3 StbG. Aufgrund der Glaubhaftmachung des Bf…
…erteilt. Der Patentschutz endete im März 2018. Die Erfindung des Beschwerdeführers bezieht sich auf ein Kranhubwerk. Ursprünglich wurde zur Vermeidung des Pendelns der Last beim Hebevorgang ein ein Lastorgan tragender Rahmen durch zumindest drei nach oben auseinander laufende Seilstränge zur Durchführung einer Hubbewegung verwendet, wobei…
…Pendelns, sondern darum, ob dem Pendler ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am Individualverkehr gelegener Verzicht auf eine Verkürzung der Fahrzeiten zugemutet werden kann. Schlüsse auf die Zumutbarkeit täglicher Fahrten mit dem PKW im gegenständlichen Ausmaß statt einer Wohnungsnahme im Einzugsbereich des…
…kürzlich eine Absage (VwGH 24.4.2014, 2012/15/0149). Er verwies in dieser Entscheidung darauf, dass der Begriff der Unzumutbarkeit nicht von der Zumutbarkeit des Pendelns an sich handle, sondern davon, ob den Pendlern ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am…
…regelmäßige Verwendung des Motorrades, dies insbesondere bei Schlechtwetter und in den Wintermonaten (arg.: Hinterlegung der Kfz-Kennzeichen, aktuelle Hinterlegung ab 2. September 2013). Auch Belege über die Verwendung von Leihfahrzeugen seien nicht vorgelegt worden. Da der Bf. einen der Lebenserfahrung widersprechenden Sachverhalt - überwiegendes Pendeln zu…
…0150). Diese Glaubhaftmachung ist dem Bf nicht gelungen. Insbesondere ist nicht glaubwürdig, dass er nicht zumindest fallweise die Fahrten zur Arbeitsstätte von der Wohnung aus angetreten hätte. Mangels eines entsprechenden Nachweises war daher davon auszugehen, dass der Bf in den Lohnzahlungszeiträumen des Jahres 2011 nicht…
… 2005: Arbeitsmittel und Reisekosten; 2006: Arbeitsmittel; 2007: Gewerkschaftsbeiträge) seien weitere Nachweise oder Glaubhaftmachungen trotz Aufforderungen des Finanzamtes nicht beigebracht worden, weshalb diese nicht steuermindernd berücksichtigt werden konnten. Bei den Personenversicherungen seien für 2007 und 2008 bisher nicht beantragte Aufwendungen berücksichtigt worden. In der gegen die…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und legte die Beschwerde mit Bericht vom 24.10.2014 dem Bundesfinanzgericht vor. Das Bundesfinanzgericht ersuchte die Beschwerdeführerin mit Vorhalt vom 06.03.2019, Unterlagen zum Vorliegen des tatsächlichen Pendelns (Fahrtenbuch, Tankrechnungen) sowie zur behaupteten Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Dienstpläne…
…Pendler‘ hinaus, weshalb es ‚nicht den Intentionen des Gesetzgebers‘ entspräche, den Betrag in einer die tatsächlichen Kosten übersteigenden Höhe zu gewähren. Dies wäre ‚bei vereinbarten drei oder vier Arbeitstagen in der Woche‘ (gemeint: bei drei- oder viermaligem Pendeln pro Woche) noch nicht der Fall, weil…
…Privatfahrten/Urlaubsfahrten bzw. Fahrten, die dem Ehemann zuzuordnen sind) im Jahr 2023 von 2.610,98 km. führt. Geht man von einem nahezu täglichen Pendeln aus, so wären dies -angesichts des Stundenplanes mind. 4x pro Woche, also rund 1.064 km/Woche, auf den Monat…
…Der dauerhafte Pendelbetrieb mit dem besagten Fahrzeug könne somit glaubhaft ausgeschlossen werden. Aufgrund der Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie der Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges, gehe er davon aus, hinreichende Anhaltspunkte und Beweise, dass das Fahrzeug einem bestimmen Ort außerhalb des Bundesgebietes…
…zu machen. Den Zulassungsbesitzer bzw. den Fahrzeugverwender trifft die Beweislast dafür, dass der dauernde Standort des Fahrzeugs nicht im Inland liegt (vgl. nochmals VwGH 21.9.2006,2006/15/0025). Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Dieser Nachweis wurde bislang nicht erbracht. Auf dieser Grundlage ist gemäß §…
…mitgeteilt worden, für die dortige Tätigkeit seien zwei bis drei Jahre eingeplant, sie sich aber in dieser Zeit dort eine Wohnung zulegen müsse, da ein tägliches Pendeln seitens des Arbeitgebers nicht erwünscht sei. Am Anfang habe seine Tochter in Hotels gewohnt, mit 1. Dezember 2008…
…das große Pendlerpauschale lediglich zu einem Drittel anzuerkennen ist. Dies deshalb, da zentrale Voraussetzung für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales als Werbungskosten jedenfalls das Pendeln ist. Es müssen daher Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte unternommen worden sein, was nach der vorliegenden Akten- und Beweislage lediglich…
…der X. zu gelangen. Die Ungenauigkeit seines Vorbringens hinsichtlich seines Parkverhaltens und der Privatfahrten deutet auf die Unglaubwürdigkeit seines Vorbringens hin. Seitens des BFG wird nicht in Abrede gestellt, dass es vorkommen kann, dass ein Stpfl. von seinem weiter entfernten Wohnort zur Arbeitsstätte pendelt, aber…
…führte das Finanzamt aufgrund des neuen Vorbringens des Bf.ergänzend aus: Der Bf. behauptet im Vorlageantrag nun nicht mehr zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sondern zwischen Wohnort und St. Pölten (täglich) mit dem auf den Vater zugelassenen KFZ Audi A6 Avant zu pendeln und von dort…
…Ist ein Nachweis nicht zumutbar, genügt Glaubhaftmachung. Bei der Beweisführung nach § 138 Abs 1 BAO idgF darf jedes geeignete und zweckdienliche Beweismittel verwendet werden und nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens ist nach freier Überzeugung zu beurteilen, welche Fakten als erwiesen oder nicht erwiesen anzunehmen sind…
…doch bereits schon ab Jänner des Jahres 2013 Zahlungsvorgänge in D. und Umgebung am Montag fühmorgens und am Abend (zB. 28.1.) bzw. am Freitag frühmorgens (zB. 01.02., 15.02.) dokumentiert, obwohl die Bf. an fünf Tagen die Woche zur Arbeitsstätte pendelte Die Bf…