Rechnungen ***2*** KG mit Übergang der Steuerschuld | € 182.334,12 | Rechnungen ***2*** KG mit Umsatzsteuerausweis: | € 25.590,00 | Bankeingang "Tageslosung Ottakring" (aus Tz 3.11. des BP-Berichts | € 2.200,00 | Gesamt | € 723.732…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache 1) HerrA als ehemal. Gesellschafter der GesBR, Adresse1, und 2) HerrB als ehemal. Gesellschafter der GesBR, Adresse1, beide vertreten durch Mag. Dr. Darmann & Partner Steuerberatung GmbH, Herrengasse 1, 9400 Wolfsberg, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., K, vertreten durch Mag. Fluch Steuerberatungs GmbH, Am Grazer Tor 1, 8600 Bruck an der Mur, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 17. Juni 2013, betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., F, vertreten durch Dr. Illmayer KG, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft, Oberdorferstraße 3, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 20. November 2012, betreffend Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Roppenser & Partner Steuerberatung GmbH, 4600 Wels Carl-Blum-Straße 16 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 15.04.2010 und 2.3.2011, zu Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Peter Bittermann, Fasangasse 48/20, 1030 Wien, und KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 8. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…
***BF***: Die Vergabe der Bauleistung erfolgte erst nach einem Vergabeverfahren. Die Bauleistung wurde ausgeschrieben und konnte die Höhe der Baukosten nicht feststellen. Es gab zwei optimierte Planungsvarianten, eine wurde 30.06.2015 beschlossen. Diese hat zur Vermehrung der Flächen und der Baukosten geführt. Die andere…
Es sei kein Vertrag hinsichtlich Vereinbarung von Provisionszahlungen vorgelegt worden. Nach Recherche zu H Holding Ltd. sei festgestellt worden, dass ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung in Pafos, Zypern registriert sei, nicht jedoch in Limassol. Betreffend des Jahres 2012 sei ein Auftrag zur Empfängernennung gem. § 162…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Österreich…
Die relevanten Versicherungskunden gemäß Anlage ./2 geben die Kundenbeziehungen (darin enthalten Adresse, Name und gegebenenfalls Telefonnummer) der ***2*** zum Übertragungsstichtag richtig wider. Die relevanten Versicherungskunden wurden nicht vor dem Übertragungsstichtag durch die ***2*** an einen Dritten veräußert oder sonst zur Nutzung an Dritte überlassen. Die…
Stimmt die Annahme des Finanzamtes, dass es sich hierbei um den Unternehmer ***5*** F handelt? Unter diesen Gegebenheiten wäre allenfalls davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen sogenannten Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG handelt. Falls es hierzu nähere/andere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 7. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
G dann die Angestellte 3 angerufen habe, dass sie die Unterlagen per Post nicht mehr benötige, so sei es zumindest in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung kommuniziert worden. Als schlüssiger Beweis, dass die postalisch abgesandte Beschwerde betreffend die Nichtveranlagung beim Finanzamt eingelangt sein müsse, gelte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Auf die Frage, ob Mag. Beste zu den einzelnen Feststellungen eine Stellungnahme abgeben möchte, wird mitgeteilt, dass das nicht seinem Klientenauftrag entspricht und daher keine Stellungnahme abgegeben wird." Von Seiten des steuerlichen Vertreters Mag. Christof Beste wurde der "dargestellte Gesprächsinhalt und die korrekte Wiedergabe" ausdrücklich…
Wie festgestellt, sah das XY-System Anzahlungen für Gutschriften aus künftigen Einkäufen noch zu werbender Mitglieder vor. Sie dienten der Erreichung/Wahrung eines bestimmten Karriereranges. Da Anzahlungen nach einer Beendigung des Vertragsverhältnisses zur XY-Gesellschaft für das ehemalige Mitglied nicht mehr nutzbar waren, machten sie…
Im Februar 2026 brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, dass er seine Tätigkeit insgesamt dem "Konzern" widmete bzw es sich um eine einheitliche Tätigkeit handelte. Der "Konzern ***Konzern***" setzte sich für die Familie ***Familienname 1*** aus den Beteiligungen und dem Privatvermögen zusammen, weswegen die erhaltenen Vergütungen…