…die Beherbergung von Gästen;2. die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken.(2) Keiner Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe bedarf es für...5. die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken nach Maßgabe des § 143 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 in…
…Im Alter am Bauernhof, Maria Haunschmidt Der Artikel nennt folgende Fakten: Für das Projekt "Betreutes Wohnen am Bauernhof" war eine Altenbetreuer/innen-Ausbildung notwendig. Sie dauerte ein Jahr und umfasste 1000 Stunden samt Praxis in einem Altersheim. Die Senioren haben einen Mietvertrag sowie einen Vertrag…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der…
Die getätigten Aufwendungen sind nicht strittig. Auch die Erhöhung des Wareneinsatzes um 99 Euro/Jahr kann übernommen werden, da zwar für Kaffee, Kakao und Tee weniger Wareneinsatz angesetzt wurde, so jedoch der Schnapseinkauf berücksichtigt wird. [...] Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Abs. 1 BFGG und § 5 WAOR hat die beschwerdeführende Partei keine Kosten des verwaltungsgerichtlichen Strafverfahrens zu tragen. III. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, MA6…
…nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), ausgenommen solche, die gemäß § 5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten…
…Juni 2009, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004 - 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
Durch die zunehmende Arbeitsbelastung und um die Pensionierung von X***** Josef Sen abzudecken wurde 1997 Josef X***** Jun überredet, seinen Beruf (gelernter Tischler) aufzugeben und in den Weinbaubetrieb an Stelle seines Vaters einzusteigen. Damals wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Steuerberater die Gewinnverteilung vereinbart…
…PDF/?uri=CELEX:52012IE1236&from=EN) lautet: "Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. Januar 2012 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: "Soziale Landwirtschaft: Green Care und Sozial- und Gesundheitspolitik". Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche…
…wirtschaftliche Beratung; 5. die Datenverarbeitung; 6. die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen; 7. die sonstigen Leistungen der in § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a bis i und Z 9 lit. c bezeichneten Art; 8. die Gestellung von Personal; 9. der Verzicht…
…nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988), ausgenommen solche, die gemäß § 5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten…
Dieses Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, sondern folgt der in diesem Erkenntnis zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Die strittigen Punkte betrafen Tatsachenfeststellungen, die aufgrund der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO getroffen wurden und Beweiswürdigungen, weshalb eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
Mit Schreiben vom 17.8.2018 informierte die Beschwerdeführerin das Bundesfinanzgericht darüber, dass mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 7.3.2017, RV/7102914/2006 , einer Bescheidbeschwerde gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 bis 2003 stattgegeben worden sei. Es ergäben sich dadurch unmittelbare Änderungen auf den…
…Wochen nicht übersteigen. Gemäß § 21 Abs. 1 FinStrG gilt: Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt, so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu…
…planmäßige Verkauf von drei parifizierten Eigentumswohnungen in einem errichteten Mehrfamilienhaus stelle gewerblichen Grundstückshandel dar (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0159). Ein gewerblicher Grundstückshandel liege vor, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen würden (VwGH 7.11.1978, 2085/78). Die planmäßige Parzellierung…
…gemäß § 279 Abs. 1 BAO ersatzlos aufgehoben. Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2006 bis 2011 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Bescheiden je vom 9.3.2022 wurde die Umsatzsteuer für die Monate…
Dem stillen Gesellschafter stehen - gemäß den vertraglichen Vereinbarungen - obligatorische Ansprüche am Gewinn (und am Verlust) des Unternehmens zu (vgl Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht, Rz 2/966 ff mwN). Hinsichtlich seiner geleisteten Einlage behält er einen obligatorischen Rückforderungsanspruch. Der stille Gesellschafter ist hinsichtlich seiner…
…betrifft und Erlässe keine für Gerichte bindende Rechtsgrundlage darstellen. Im Übrigen kann die Bf. Besonderheiten auch nicht aufzeigen. Wenn die Bf. vermeint, die Art der Aufklärung der Kunden, dass die PP selbständig auf eigene Rechnung tätig seien, stelle ein solche Besonderheit dar, irrt die Bf.…