IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RÄ, über die Beschwerde vom 16. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 21. März 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2012 bis 2015, Steuernummer ***StNr***, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gruber Steuerberatung GmbH, Gassen 2, 3393 Zelking bei Melk, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk…
Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der KG. Bei einer GmbH & Co KG kann eine unangemessene Gewinnverteilung ua dann vorliegen, wenn die KG der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet (vgl. EStR 2000 19.2.2.2…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache P(G), Adr., vertreten durch die Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Bf., adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellang 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22.05.2014, betreffend die Körperschaftsteuervorauszahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache **Bf1**, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tissot Steuerberatungs GmbH, Promenade 17, 4020 Linz, und **Bf2**, ***Bf2-Adr***, vertreten durch HASCH & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Landstraße 47, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 6…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B KG, Straße, Ort, vertreten durch GF, Straße1, Ort gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Land vom 05.09.2014, betreffend die Feststellung der Einkünfte § 188 BAO zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der Adr, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftspr. GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1013 Wien, betreffend den Bescheid des Finanzamt Feldkirch vom 13.05.2014, hinsichtlich Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2014 und Folgejahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | die Vorsitzende | Dr. Maria-Luise Wohlmayr | den beisitzenden Richter und die Laienrichter im Beisein der Schriftführerin über die Beschwerde | Mag. Erich Schwaiger Dr. Otmar Sommerauer und Mag. Gottfried Warter Sabine Hasenöhrl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter des_Bundesfinanzgerichts in der Beschwerdesache Bf_GmbH, Adresse_1 gegen den Bescheid des_Finanzamtes vom 08.05.2014, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Vertreter, gegen den gem. § 293 berichtigten Bescheid des Finanzamt Baden Mödling vom 12. Mai 2014, betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die…
…GmbH entsprechendes Fremdkapital. Dieses wurde teilweise durch eine Echte Stille Beteiligung erreicht. Allerdings waren an dieser Beteiligung verschiedene Bedingungen geknüpft. Unter anderem auch, dass die Geschäftsführerentlohnung nur bis zu einem bestimmten Betrag erfolgen durfte. (lt. Vertrag in Summe max. € 96.000,-- jährlich). Um trotzdem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache K.L, V-Straße 33/5, 12ll A, gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 07.10.2011 betreffend Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der…
…übernommen und hatte somit 100% der Anteile. Tz. 2) Verrechnungskonto Beschwerdeführerin: „Für die Tätigkeit wurde der Beschwerdeführerin eine Geschäftsführerentlohnung ausbezahlt. Auf dem Verrechnungskonto 34001 wurden diverse Buchungen mit dem Buchungstext "Honorar C D" ( Anmerkung Richter: Beschwerdeführerin ) verbucht. Die als "Honorar" bezeichneten Zahlungen werden der Beschwerdeführerin…
…dass für die geschätzten Lohnaufwendungen keine Lohnsteuer abgeführt wurde und für die geschätzten Lohnaufwendungen sowie die Geschäftsführerentlohnung auch kein DB entrichtet wurde. Der Säumniszuschlag berechnet sich daher mit 2% der Lohnsteuer: Berechnung SZ für Lohnsteuer: | Jahr | 2008 | 2010 | 2011 | 2012…
…für die Geschäftsführerin auch noch die Sozialversicherungsbeiträge. Inklusive dieser Sozialversicherungsbeiträge betrug die Geschäftsführerentlohnung 45.971,98 im Jahr 2014, 47.088,44 Euro im Jahr 2015 und 43.065,20 Euro im Jahr 2016. Das Finanzamt setzte mit Einkommensteuerbescheiden (Beschwerdevorentscheidungen) die Geschäftsführerbezüge der Heike *W…
…Bf in den Jahren 2005 - 2007 von der Z GmbH keine Bezüge erhalten habe. Seine Bezüge habe der Bf von einer anderen Konzerngesellschaft, nämlich der X GmbH als Geschäftsführerentlohnung erhalten. Im Zuge dieser Tätigkeit habe er auch die Geschäftsführung der Z GmbH übernommen. Die Rechtsmeinung…