…zu Unrecht verbuchten Kapitalertragssteuer 2012-2015 ersucht. Am 19. Juli 2017 wurden antragsgemäß Wiederaufnahmebescheide und neue Sachbescheide verbucht, in denen die Bezüge der beiden Geschäftsführer aufwandswirksam als Geschäftsführerbezüge qualifiziert wurden. Am 7. Februar 2018 gab Herr Dkfm. Stb beim Finanzamt FA Folgendes niederschriftlich an: "Ich…
…2016 einen Nebenwohnsitz, von 7.4.2016 bis 11.7.2016 seinen Hauptwohnsitz und seit 11.7.2016 wieder einen Nebenwohnsitz gemeldet. Seinen Hauptwohnsitz hat der Beschwerdeführer seit 18.7.2016 in ***BF1-Adr*** gemeldet. 1.2. Gesellschaften 1.2.1. ***Y*** AG, Schweiz Im…
…Des weiteren wurde ausgeführt, daß "durch die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung an den Geschäftsführer die Geschäftsführerbezüge niedrig gehalten werden könnten." Im Zuge der Betriebsbesichtigung am 4.1.2003 wurde vom Geschäftsführer eingewandt, dass er öfters Kunden in der ihm zur Verfügung gestellten Dienstwohnung empfange. Obige Erklärungen…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
…Tz. 1 Allgemeines Herr P(G) war im Prüfungszeitraum geschäftsführender Gesellschafter der DLM-GmbH (in der Folge als "DLM" bezeichnet) mit Sitz in Adr.1 (seit 30.9.2008: Adr.2). Für diese Tätigkeit wurden Geschäftsführerbezüge bezogen. Mit Beschluss des LG Y (929), Aktenzeichen x…
…Hinsicht ist zu diesem Sachverhalt auszuführen, dass gemäß § 23 Z. 2 EStG 1988 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch) die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, (wie insbesondere … Kommanditgesellschaften) darstellen. Weiters stellen Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft…
…auch die Bf) durchführten, bestanden allerdings im Wesentlichen in Lenkungsaufgaben [Lenkung, Überwachung, Unterstützung, auch Beratung des Konzerns, bestehend aus den o.e. (Pkt 1) Gesellschaften, darunter auch die bf GmbH, lt. Schreiben des StBs vom 22.9.2016, Vorlageantrag S. 3-5; NiS Bf 2…
…wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ihren Ursprung in der Finanzkrise 2008 haben, und nach wie vor nicht überwunden sind, verzichtet Herr ***Bf1*** seit dem Jahr 2012 bei allen drei Gesellschaften auf die Bezahlung eines Geschäftsführerbezugs. Er lebt aktuell von Erspartem bzw. wird er von seiner Lebensgefährtin, Frau…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
…lediglich als Zahlstelle für Ansprüche des Beschwerdeführers gegenüber **L1** fungiert hat. Der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde mehrfach aufgefordert, Zweck und Betriebsgegenstand der maltesischen Gesellschaften bekanntzugeben (Schreiben der belangten Behörde vom 28.2.2013, Frage 7; Schreiben der belangten Behörde vom 28.2.2014…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
…in Deutschland bzw. in Drittstaaten tätig. Streit besteht nun darüber, ob das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen zur Gänze Österreich zukommt oder ob die Einkünfte für Zwecke der Besteuerung zwischen Österreich und Deutschland aufzuteilen sind. C. Rechtliche Würdigung des Sachverhaltes Gemäß Art. 15 des Abkommens…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
…Die Bf ist Gruppenträgerin in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit zwei unten näher bezeichneten Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Gruppenmitglieder. 1.1 Mit Erstbescheid vom 9. Jänner 2014 setzte das FA die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 und Folgejahre mit 1…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der KG. Bei einer GmbH & Co KG kann eine unangemessene Gewinnverteilung ua dann vorliegen, wenn die KG der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet (vgl. EStR 2000 19.2.2.2…
…Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich sei.…
…sind, handelt es sich bei den beiden Gesellschaften um "Schwestergesellschaften" und bei der **GmbH1** & Co KG um eine "GmbH & Co KG im engsten Sinn". Punkt VI des Gesellschaftsvertrages der **GmbH1** & Co KG lautet wie folgt: "Die Geschäftsführung wird von der **GmbH1** als Komplementär vorgenommen. Alle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 28.05.2014, KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…