…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die unter Position Nr. 1 der Zollanmeldung angemeldeten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
…geworden. Handlungsmotive, welche dem Innenverhältnis des Zessionsvertrages entspringen oder eine nicht "präzise" Verwaltung der mit der Abtretung verbundenen Zahlungen könnten der Zahlstelle nicht entgegengehalten werden. Da der Gemeinschaftsursprung für die ausgeführten Erstattungswaren nicht erbracht werden konnte, sei die Ausfuhrerstattung zurückzufordern. Verjährung sei nicht eingetreten, da…
In der mündlichen Verhandlung verwies die Beschwerdeführerin auf eine in der Zwischenzeit ergangene Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in einem vergleichbaren Fall und legte Stellungnahmen vor, die in diesem (entschiedenen) Beschwerdeverfahren eingebracht worden sind. In diesen Stellungnahmen erläuterte die Beschwerdeführerin die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***Vt***, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nunmehr Zollamt Österreich) vom…