RIS AI
4 Treffer1573 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100588/2016Gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen bei Banken
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…

BFG RV/7100762/2017Vorsteuergutschriften bei Teilpauschalierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.05.2018Teil 2/3

Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…

BFG RV/7101169/2013Diebstahl von Bargeld, das im Safe des Wohnhauses verwahrt wurde, Einnahme-Ausgabenrechner hier nicht als Betriebsausgabe anerkannt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2022Teil 2/2

Die Bf gab an, dass sie auch für private Zwecke anspare, "um größere Ausgaben - Reparaturen am Haus- ein neues Auto … im Bedarfsfall bezahlen zu können". Dafür spare sie auf Sparbüchern an (NS 11.03.2022 und ON 23). Dieses Privatsparguthaben wurde gesondert vom Safeguthaben…

BFG KE/7100001/2022Konteneinschau - Weigerung der Vorlage der Bankunterlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.01.2022Teil 1/2

BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…