…RV/7101272-W/2013 Abzugsteuer gemäß § 99 EStG für die Mitwirkung des Künstlers vorgeschrieben. Der Gastspielvertrag für 2005 wurde zwischen der Opernfestspiele OrtOper GmbH & Co KG und der Ges1 abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags trat Herr BfNachname als Musiker in OrtOper auf. Herr BfNachname erzielte…
…dürfen nur in dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Betrieb tätig sein. Tätigkeiten außerhalb des angeführten Betriebes bedürfen der Zustimmung durch H in schriftlicher Form. Die Show-Tänzerinnen dürfen ausschließlich die im Gastspielvertrag angeführten Tätigkeiten (Show- und Bühnen-Tanz, Table-Dance) ausführen. Andersgeartete Tätigkeiten (Gäste-Animation…
…Vertretung der Bf den von den Vorjahreserklärungen abweichenden Standpunkt damit, dass den VddB-Rentenbezügen der Bf ausschließlich ehemals selbständige Einkünfte zugrunde gelegen seien ("Gastspielverträge als Opernsängerin in Form von Stückverträgen … jeweils mit Honorar für eine bestimmte Rolle"), von welchen einerseits ein "Pflichtbeitrag von 14%…
…Vertretung der Bf den von den Vorjahreserklärungen abweichenden Standpunkt damit, dass den VddB-Rentenbezügen der Bf ausschließlich ehemals selbständige Einkünfte zugrunde gelegen seien ("Gastspielverträge als Opernsängerin in Form von Stückverträgen … jeweils mit Honorar für eine bestimmte Rolle"), von welchen einerseits ein "Pflichtbeitrag von 14%…
…und ihrem daraus abgeleiteten Bekanntheitsgrad hing die Möglichkeit zum Abschluss neuer Verträge und die Höhe seiner Honorare ab. Die zwar als "Bühnendienstvertrag" titulierte, aber inhaltlich als Gastspielvertrag zu wertende Vereinbarung mit der Oper enthielt keine für Arbeitsverträge typische Klauseln, wie etwa Vereinbarungen über Arbeitszeit, Kündigungsfristen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden MMag. Gerald Erwin Ehgartner und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Elisabeth Traxler, Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Wolf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lehargasse…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…