… Künstler und Sportler; Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Öffentlicher Dienst; Gastprofessoren und –lehrer, Studenten und Auszubildende). Nach Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich dürfen ungeachtet des Absatzes 1 Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit…
…und Geschäftsführervergütungen), Artikel 17 (Künstler und Sportler), Artikel 18 (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen), Artikel 19 (Öffentlicher Dienst) und Artikel 20 (Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende) - Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…
… Künstler und Sportler; Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Öffentlicher Dienst; Gastprofessoren und –lehrer, Studenten und Auszubildende). Nach Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich dürfen ungeachtet des Absatzes 1 Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit…