…Universität Innsbruck im Zeitraum von 01.03.2015 bis einschließlich 29.02.2016 (Sommersemester 2015 - Wintersemester 2015/2016) im Rahmen einer sog. Vertretungsprofessur als Gastprofessor an der Universität Innsbruck nichtselbständig tätig gewesen. Zu diesem Zweck habe er neben der von ihm genutzten Wohnung in Deutschland…
…Universität D erhalten. In der Zeit vom 1.3.2010 bis zum 28.2.2011 sei er an die Universität D zur Ausführung eines Forschungsauftrages berufen worden, in dessen Rahmen wie üblich auch eine Lehrtätigkeit als Gastprofessor ausgeübt worden sei. Der Bf. habe dafür aus…
…zu entnehmen. Ergänzend darf ich wiederholen, dass für eine vergleichbare Freistellung im Jahre 2010 für meine unbezahlte Tätigkeit als Gastprofessor an der ***Universität 2*** die angefallenen Werbungskosten für mehr als 6 Monate ohne mir erinnerlich umfangreiche Nachfragen anerkannt wurden. Ich musste daher darauf vertrauen, dass…
…Einrichtung" für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter gegeben und das Honorar sei unter Art 14 (Einkünfte aus selbständige Arbeit) und nicht unter Art 15 DBA-Deutschland zu subsumieren. Ebenso käme die Bestimmung für Tätigkeiten als Gastprofessor oder Gastlehrer nach Art. 20 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung…
…883/2004 in Österreich hatten. Gemäß vorliegenden Informationen sind Sie für zirka 2 Wochen je Studiensemester als Gastprofessorin an der Universität … in ***europ.Land*** beschäftigt. Ihr Gatte ***X.*** ***Vorname*** ist seit 03.08.2020 laufend als selbständig Tätiger in Österreich versichert. Er arbeitet als…
… Künstler und Sportler; Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Öffentlicher Dienst; Gastprofessoren und –lehrer, Studenten und Auszubildende). Nach Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich dürfen ungeachtet des Absatzes 1 Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit…
…und Geschäftsführervergütungen), Artikel 17 (Künstler und Sportler), Artikel 18 (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen), Artikel 19 (Öffentlicher Dienst) und Artikel 20 (Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende) - Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…
… Künstler und Sportler; Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Öffentlicher Dienst; Gastprofessoren und –lehrer, Studenten und Auszubildende). Nach Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Österreich dürfen ungeachtet des Absatzes 1 Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit…