…Einrichtung" für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter gegeben und das Honorar sei unter Art 14 (Einkünfte aus selbständige Arbeit) und nicht unter Art 15 DBA-Deutschland zu subsumieren. Ebenso käme die Bestimmung für Tätigkeiten als Gastprofessor oder Gastlehrer nach Art. 20 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung…
…österreichischer Sicht zu wenig, um daraus alleine für den Lebensmittelpunkt einer Person einen brauchbaren Rückschluss abzuleiten, da sonst in Anwendungsfällen der zumeist auf zwei Jahre angelegten "Gastlehrerbefreiungen" durch das Abkommen stets eine "Doppelnichtbesteuerung" verursacht würde, was als sinnwidrige Abkommensauslegung gewertet werden müsste. Bei Zeiträumen über…
…Hinsichtlich jenes Anteiles am Gehalt des Bf., das auf die zwei Tage im Inland entfällt, enthält Artikel 20 DBA-Deutschland eine Sonderregelung für Einkünfte von vorübergehend im Ausland tätigen Gastlehrern. Diese Bestimmung bezieht sich auf solche Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und sich…