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4 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5101463/2014Kosten der gewerblichen Fußpflege eines Diabetikers und der Fahrten zur Apotheke sind keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.09.2015

…berücksichtigt. In einem rechtzeitig gestellten Vorlageantrag wurde moniert, dass nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden Kosten in Höhe von a) 286,50 € für Fusspflege in einem gewerblichen Fachinstitut für Kosmetik und Fusspflege b) 142,80 €, die sich als "Fahrtkosten zur Anschaffung von Medikamenten…

BFG RV/5100695/2016Kosten für Altenheim und für Fußpflege als außergewöhnliche Belastung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2021

…ein. In der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 beantragte sie die Anerkennung des Betrages von 5.040,00 Euro für die Unterbringung im Seniorenzentrum und die Kosten von 228,00 Euro für Fußpflege sowie weiterer Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Mit Einkommensteuerbescheid 2014 vom 4…

BFG RV/7104071/2015Aufwendungen für ein behindertes Kind als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2017

…€ 503,43 17: Telefon-, Internet- und Wertkarten-Jahrespauschalkosten. € 480:- 18: Fußpflege im Jahr gesamt. € 263,09 19: Apothekenkosten und Rezeptgebühren: € 106,33 20: 25 % anteilsmäßige Wartungs-, Versicherungs- und Anschaffungskosten des PKWs (zugelassen auf V X): € 1.186,-- Summe der außergewöhnlichen…

BFG RV/7100574/2022Keine überwiegende zeitliche Inanspruchnahme durch Berufsschulbesuch samt praktischen Übungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2023

…Laut einer weiteren Bestätigung wurde am 7.7.2020 die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fusspflegerin absolviert und bestanden. Beschwerdevorentscheidung vom 20.12.2021 Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.12.2021 gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise Folge und führte als Begründung aus: Ihnen als volljähriges Kind steht…