…werden. Im Wiedereinsetzungsantrag wurde - nach Schilderung der Vorkehrungen, die im Kanzleibetrieb getroffen worden sind, um Fristversäumnisse hintanzuhalten - vorgebracht, dass die Beschwerdefrist auf Grund eines Fehlers einer bis dahin verlässlichen Kanzleiangestellten versäumt worden sei, einer namentlich genannten Mitarbeiterin sei der gegenständliche Beschwerdeschriftsatz zusammen mit anderen Schriftstücken…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Stb , gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17.12.2012, betreffend Einkommensteuer(Arbeitnehmerveranlagung) 2011 beschlossen: Der Antrag auf Vorlage der Beschwerde wird wegen Verspätung zurückgewiesen. Eine Revision…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. ***Stb1***, ***Adresse1***, und Dr. ***Stb2***, ***Adresse1***, betreffend Beschwerde vom 9. Jänner 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2022 über die Wiederaufnahme…
Der Anlaß meiner Kontaktaufnahme ist leider ein unangenehmer, letztendlich aber aufgrund der Vorkommnisse im Anschluß an eine in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführte Umsatzsteuersonderprüfung (USO) unausweichlicher. Ich habe aus diesem Grund auch die Kontaktaufnahme per e-mail gewählt, um eine möglichst lückenlose Darstellung des Prüfungsablaufes bis hin…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
…dem Vorbringen der Bf. sei überdies ersichtlich, dass die Fristversäumnis auf Rechtsunkenntnis zurückzuführen sei, welche jedoch ebenfalls keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund bilde. Der fristgerecht eingebrachte Vorlageantrag vom 12.2.2026 lautet wörtlich wie folgt: Das Finanzamt Österreich geht überhaupt nicht darauf ein, berücksichtigt also diesen Umstand…
…Dies geschehe im Zuge der Bescheidkontrolle mittels standardisiertem Bescheidkontrollblatt. In der Kanzlei werde somit ein Vier-Augen-Prinzip (zusätzlich zur automatischen Berechnung durch das EDV-Programm) zur Vermeidung von Fristversäumnissen gelebt. Im EDV-Programm würden die Fristen mit dem jeweiligen Kunden und dem zuständigen Hauptsachbearbeiter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 7.1.2019 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.11.2018…
…jeden Tag aufs Neue beweist, in diesem einzelnen speziellen Fall versagt und die Verlängerung der besagten Frist somit scheiterte. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist zwar das Verschulden des Vertreters einer Partei an der Fristversäumnis dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. Das Versehen einer Kanzleiangestellten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***9******10*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Mayer Steuerberatungsgesellschaft über die Beschwerde vom 7. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2020 betreffend Abgabenerhöhung 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Wiebke Peperkorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***A***, ***Adresse Vertreter***, über die Beschwerde vom 18. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 14. August…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_(Bf.),vertreten durch Rechtsanwalt RA-2, gegen die Bescheide des Finanzamt Salzburg-Land vom 05.07.2013, StNr betreffend Beschwerde vom 21.8.2013 gegen folgende Sachbescheide: Haftungsbescheide (Lohnsteuer) 2008-2011, Säumniszuschlag 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch WTS-INTAX Steuerberatungs GmbH & Co KG, Am Modenapark 10 Tür 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 15. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Johann Eder, Giselakai 45, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamt Salzburg-Land…
…bei dem am 18. April 2024 dem Zustelldienst übergebenen Schriftstück um die Revision gehandelt hat, war auch die Frage zu bejahen, ob das die Fristversäumnis verursachende Ereignis vor Ablauf der versäumten Frist liegt (vgl. zu diesem Erfordernis Mayer/Muzak, B-VG5 (2015) Vw § 46 VwGG…