…Rs C-279/93, Schumacker). 17. Eine wesentliche Personenfreiheit im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaften wie auch im Freizügigkeitsabkommen ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Artikel 39 EGV; Artikel 1 und 2 FZA und Artikel 2 Anhang I FZA). Der Rechtsprechung des EuGH zu Artikel 39 EGV zufolge müssen…
…lassen." (vgl Berufungsvorentscheidung, S 4 und S 5) Die Abgabenbehörde vertritt unseres Erachtens die unzulässige Rechtsansicht, dass beim gegenständlichen Sachverhalt die im Freizügigkeitsabkommen übernommenen Grundfreiheiten (z. B. Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit) nicht zur Anwendung kommen können und quasi zu ignorieren seien, da es lediglich um die Beantwortung…
…auf die Errichtung von Anlagen im Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im Ausland. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 hat in den Fällen, die in den Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. z.B. EuGH 31. März 1993, C-19/92…
…Der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stehe daher, soweit darin das Vorliegen eines inländischen Betriebs verlangt wird, die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 39 EGV (Art. 45 AEUV) entgegen. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechts (Unionsrechts) habe zur Folge, dass die nationale Regelung in jener…
…Würde man hier fiktiv von einer Anwendung österr. Rechts ausgehen, wäre dies erneut klar eine europarechtswidrige Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die durch keinerlei Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen wäre." 5. Der eingebrachte Vorlageantrag vom 04.08.2023 wurde dem Bundesfinanzgericht am 17.04.2024 zur Entscheidung…
…mit der ebenfalls eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ebenso die Möglichkeit bestehen, einen Aufschub der Besteuerung zu beantragen. Die Marktfreiheiten (freier Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) begrenzen die Steuerautonomie der Mitgliedstaaten und münden in ein umfassendes Verbot einer steuerlichen Benachteiligung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs innerhalb…
…widerspreche die in Frage stehende steuerliche Ungleichbehandlung den fundamentalen Rechtsgrundsätzen der EU, da damit die grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit in Verbindung mit den bilateralen Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz ungerechtfertigt (und aus vordergründig budgetären Erwägungen) eingeschränkt werde, wobei gleichzeitig eine verwerfliche Diskriminierung ökonomisch wichtiger Devisenbringer in Kauf genommen…
…Da die Rechtsprechung des EuGHs zum Beschränkungsverbot bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens bestanden hat, ist dies gemäß Art. 16 Abs. 2 FZA auch bei der Interpretation der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen zu beachten. Die Leistungen der schweizerischen beruflichen Vorsorge zählen zweifelsfrei zum gesetzlichen…
…25). Da die Rechtsprechung des EuGHs zum Beschränkungsverbot bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens bestanden hat, ist dies gemäß Art. 16 Abs. 2 FZA auch bei der Interpretation der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen zu beachten. Die Leistungen der schweizerischen beruflichen Vorsorge zählen zweifelsfrei zum…
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe eine gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art 39 EGV verstoßende Diskriminierung darstelle. Die Steuerfreiheit für Auslandsmontagetätigkeiten stehe daher auch (unbeschränkt steuerpflichtigen) Arbeitnehmern zu, die bei ausländischen Arbeitnehmern beschäftigt seien. Mit dem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni…
…Randnummern 24 und 25). Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Beschränkungsverbot bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens bestanden habe, sei dies gemäß Art. 16 Abs. 2 FZA auch bei der Interpretation der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen zu beachten. Die Leistungen der schweizerischen beruflichen…
…Hengartner, C-70/09 zum Vorarlberger Jagdabgabegesetz). Hingegen könnte eine Argumentation mit der (gegenüber der Schweiz weiter ausgebauten), indirekt betroffenen Arbeitnehmerfreizügigkeit möglicherweise dazu führen, dass die Forderung nach der Eigenschaft des Gestellungnehmers als inländischer Betrieb nicht anzuwenden wäre. Aber wie gesagt, kann die Lösung dieser…
…der Arbeitnehmerfreizügigkeit einen erweiterten Anwendungsbereich zuzumessen. Im Fall der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Inland durch einen ausländischen Arbeitgeber hat im Übrigen auch das BMfF die Notwendigkeit zu einer ausdehnenden Auslegung erkannt (LR 2002 Rz 735c). Eine wörtliche Auslegung der Befreiungsbestimmung würde daher gegen das Freizügigkeitsabkommen…
…des Erhöhungsbetrages nach § 6a NoVAG ein Nachteil entstanden ist, der mit dem Abkommen nicht vereinbar ist. 23. Eine gesetzliche Regelung steht dem Freizügigkeitsabkommen sowie der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit nur dann entgegen, wenn sie einen Schweizer Staatsbürger, der in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgeht, im Hinblick auf die…
…einem inländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb im übrigen Unionsgebiet, im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums oder - aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizer Eidgenossenschaft andererseits (Freizügigkeitsabkommen) - in der Schweiz beschäftigt seien, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs…
…des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe verstoße daher gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge…
…des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe verstoße daher gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge…
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe verstoße daher gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge, dass…
…3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe eine gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 39 EGV verstoßende Diskriminierung darstelle. Die Steuerfreiheit für Auslandsmontagetätigkeiten stehe daher auch (unbeschränkt steuerpflichtigen) Arbeitnehmern zu, die bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigt seien. Mit dem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni…
…im § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 als Begünstigungsvoraussetzung angeführten lohngestaltenden Vorschriften setzen einen inländischen Arbeitgeber voraus. Deshalb besteht die Notwendigkeit, der Bestimmung in Beachtung des Grundsatzes der Arbeitnehmerfreizügigkeit einen erweiterten Anwendungsbereich zuzumessen. § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 leg cit…