…an den Wohlfahrtsfonds als zusätzliche Werbungskosten anzuerkennen ist. Da auch das Bundesfinanzgericht keine Bedenken gegen eine Abänderung des Bescheides in diesem Sinne hat, wurde der Beschwerde Folge gegeben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…Werbungskosten von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht. Eine nochmalige Berücksichtigung als Werbungskosten ist daher nicht möglich. Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage: Brutto € 2.559,25 abzüglich SV € 450,94 abzüglich Pendlerpauschale € 214,- abzüglich Werbungskosten € 322,47 (Ärztekammerumlage und Wohlfahrtsfond) ergibt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage von…
…Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer des Bundeslandes, in welchem die Bf tätig ist) und sind daher Werbungskosten (§ 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG 1988). Bemessungsgrundlagen ESt 2018: 65.090,09 €…..SVA der Bauern -10.180 €………Beiträge Ärztekammer …
…und der Steuerberatungskosten in Höhe von EUR 600,00 und auch der Darlehensrückzahlungen für Wohnraumschaffung. Das Finanzamt forderte die Bf. auf die Zahlungen Belegmäßig nachzuweisen. Im Antwortschreiben übermittelte die steuerliche Vertreterin die monatlichen Gehaltsabrechnungen, auf denen die Beträge für die Ärztekammerumlage und den Wohlfahrtsfond abgezogen…
…0094). Genügte nämlich für die Zulässigkeit einer Revision bereits das Fehlen höchstgerichtlicher Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt, wäre der Verwaltungsgerichtshof in vielen Fällen zur Entscheidung berufen, obgleich in Wahrheit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen aufgeworfen werden (vgl. VwGH 23…
…geändert, als ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gem § 67 Abs 1 EStG auszuweisen und dementsprechend mit dem festen Steuersatz zu versteuern waren. Unserer Mandantin hat im Jahr 2015 eine Rückzahlung von Pflichtbeiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer betreffend das Jahr 2014 erhalten. Die…
…ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. oder 14. Monatsgehalt, Belohnungen), dann sei im Sinne des § 67 Abs. 12 EStG 1988 iVm § 62 Z 3 bis 5 EStG eine Aufteilung der Werbungskosten auf den laufenden Bezug und…
…Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer für Tirol eingetragen war. Dieser Status als angestellte Ärztin bestand durchgehend bis zur Änderung mit 01.10.2012. Seit diesem Datum ist Fr. Bf außerordentliches Kammermitglied der Ärztekammer für Tirol. Über Antrag erfolgte eine Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer…
…dazu bestätigte die Ärztekammer für Tirol im Schreiben vom 20.2.2018 die Einhebung der Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2017 in Höhe von € 28.353,20 im Sinne der Beitragsordnung. 5. Die Ansicht der Bf., dass die Zahlung von € 11.135…
…ist es gerechtfertigt, die zusätzlich zum Ruhegehalt ausbezahlte Vergütung zu entziehen. Eine Pensionskürzung für den Fall, dass ein Priester bereits in Pension ist, erscheint äußerst problematisch, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen, da der Priester seinen Pensionsanspruch aufgrund der bereits geleisteten Arbeit erworben hat. Ein Ruhegehalt…
…abzugsfähig. Dem Bf ist zuzustimmen, dass die von ihm in den Streitjahren geleisteten und als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge zum Teil beträchtlich unter jenen liegen, die ohne "Opting-out" im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung nach dem GSVG angefallen wären. Die Betriebsausgabenbegrenzung des § 4 Abs…
…auch die Befreiungsmöglichkeit von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol eröffnet hat. Fakt ist jedenfalls, dass die Bf durch die in Rede stehenden verpflichtenden Beitragszahlungen an das berufsständische deutsche Versorgungswerk insoweit zur Gänze von "gesetzlichen Pflichtbeitragsentrichtungen" gegenüber dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol…
…des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag erfolgte daher für die Jahre 2011 - 2014 zu recht und war die Beschwerde dagegen daher abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…b) Freies Dienstverhältnis Selbst wenn, unter Außerachtlassung aller von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsregeln angenommen würde, dass die Leistungen des DI Dr. KHH im Wege eines freien Dienstverhältnisses erbracht wurden, ist darauf hinzuweisen, dass für freie Dienstverhältnisse Beitragspflicht nach dem FLAG, WKG und KommStG erst ab…
…Wohlfahrtsfonds sei jedenfalls nicht als Ersatz für eine adäquate Krankenversicherung anzusehen, zumal dieser Kosten für eine Heilbehandlung lediglich in Form eines Taggeldes abdecke. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf ist pensionierter Arzt und bezog im Streitjahr 2022 ausschließlich Pensionseinkünfte von der Ärztekammer…
…Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen Sonderausgaben dar. Gemäß § 16 Abs 1 und 2 der Satzung der KSW sind deren Mitglieder von dem der Bestellung folgenden Monat bis zum Ende ihrer Mitgliedschaft bzw zum Entstehen des Vorsorgeanspruches in der Vorsorgeeinrichtung der KSW beitragspflichtig. …
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit freiberuflich als Arzt tätig und setzte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung Betriebsausgaben für eine Spende in Höhe von € 3.000,-- an den Verein "Auro Danubia - Stift Melk hilft Waisenkindern in…
…zum Österreichischen Gewerkschaftsbund sind auch zB Beiträge an den Hausbesitzerverband und Beamtenverbände sowie zu Interessenvertretungen von Pensionisten (zB Seniorenbund, Pensionistenverband) abzugsfähig (LStR Rz 240, EStR Rz 1420; vgl Jakom/Lenneis EStG, 2015, § 16 Rz 15). Nach den oben aufgestellten Kriterien handelt es sich bei der…
…1993 bis 2013 Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich. Diese Pflichtbeiträge (zur Grundrente und zur Zusatzleistung) wurden vom Dienstgeber laufend vom lohnversteuerten Monatsbezug einbehalten. Auf Grund eines Antrages vom 14.2.1007 wurde sie von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich befreit…
… dabei sind diese ausschließlich von den laufenden Bezügen als Werbungskosten abzuziehen (vgl. dazu zB UFS 25.1.2005, RV/0328-F/04; UFS 11.12.2013, RV/0168-F/13). Dem Beschwerdebegehren war daher statt zu geben. Zulässigkeit der Revision: Im gegenständlichen Beschwerdefall lagen keine…