…BF. dazu mittels elektronischer Ankunftsanzeige (TR200) die Ankunft der im Versandverfahren beförderten Waren am zugelassenen Warenort in Ort1. Mit der Meldung „Freigabe vom Versand“ (TR207) bestätigte das Zollamt Wiener Neustadt daraufhin die Beendigung des in den Niederlanden eröffneten in Rede stehenden Versandverfahrens gemäß Art. 92…
…eine entsprechende Ablaufbeschreibung, die die Vorgangsweise vom physischen Eintreffen der Nichtgemeinschaftsware bis zur elektronischen Freigabe der Ware dokumentiert, erweisen können, aus welchen Gründen bei dem verwendeten Zollsystem bei der Übermittlung der Meldungen "TR203-Entladeerlaubnis" bzw. "TR207-Freigabe vom Versand" kein Warenort ersichtlich wurde. Die von…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…gemeinschaftlichen Versandverfahren gemäß Art. 406 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) verfügenden Firma, im Informatikverfahren NCTS eine – hinsichtlich des Warenortes – zutreffende Ankunftsanzeige (TR200) erstellt und das Versandverfahren in der Folge, nach Erteilung der zollamtlichen Entladeerlaubnis (TR203) und der Meldung des Entladevermerkes (TR204), mittels (zollamtlicher) Freigabe vom Versand…
…das zuständige Zollamt über das Eintreffen von im Versandverfahren befindlichen Waren am zugelassenen Warenort mittels einer so genannten Ankunftsanzeige zu informieren und in der Folge auch keinen Entladekommentar abgegeben. Noch am selben Tag erfolgte - ohne die Nachricht "Freigabe vom Versand" erhalten zu haben - im Wege…
…die Freigabe vom Versand. Die Ware erhielt nicht sofort eine zollrechtliche Bestimmung, sondern befand sich im Status der vorübergehenden Verwahrung. Die Ware wurde nicht an dem in der Bewilligung angeführten zugelassenen Warenort "Adresse3" entladen, sondern noch am 28. August 2013 nach der Beendigung des Versandverfahrens…
…Rahmen des Fallback-Verfahrens sei jedoch keine vorherige Gestellung der Waren am Amtsplatz der Zollstelle ***3*** und damit auch keine Freigabe vom Versand erfolgt. Mit Verlassen des Amtsplatzes seien daher diese Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 24…
…die Firma1 dazu mittels elektronischer Ankunftsanzeige (TR200) die Ankunft der im Versandverfahren beförderten Waren am zugelassenen Warenort in Ort1. Mit der Meldung „Freigabe vom Versand“ (TR207) bestätigte das Zollamt Wiener Neustadt daraufhin die Beendigung des in den Niederlanden eröffneten in Rede stehenden Versandverfahrens gemäß Art…
…die SpeditionNN dazu mittels elektronischer Ankunftsanzeige (TR200) die Ankunft der im Versandverfahren beförderten Waren am zugelassenen Warenort in Ort1. Mit der Meldung „Freigabe vom Versand“ (TR207) bestätigte das Zollamt Wiener Neustadt daraufhin die Beendigung des in den Niederlanden eröffneten in Rede stehenden Versandverfahrens gemäß Art…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…wurde. Bei den im Bescheid angeführten Fällen sei jedoch die Beendigung der Versandverfahren (Ankunftsanzeige, Entladeerlaubnis, Entladevermerk und Freigabe vom Versand im NCTS) erfolgt, während sich die Waren noch am Transportweg zum bewilligten Warenort befanden. So lange sich die Waren in einem nicht beendeten Versandverfahren befinden…
…Waren im e-zoll-System, der Spedition Die Mitteilung der Spedition, über die Freigabe der Waren vom Versand hat ein Mitarbeiter der A-GmbH offenbar als Überlassung der Waren fehlinterpretiert. Daraufhin hat der mit den Waren beladene Lastkraftwagen der A-GmbH, der von einem unternehmenseigenen…
…wurde das Versandverfahren mit der Meldung TR200 (Ankunftsanzeige) am 10.11.2011 um 17.15 Uhr, in welcher der zutreffende zugelassene Warenort X der Zollbehörde bekanntgegeben wurde, der Meldung TR204 (Entladevermerke) am 10.11.2011 um 17:29 Uhr und der Freigabe vom Versand (TR207…
…das zuständige Zollamt über das Eintreffen von im Versandverfahren befindlichen Waren am zugelassenen Warenort mittels einer so genannten Ankunftsanzeige zu informieren und in der Folge auch keinen Entladekommentar abgegeben. Noch am selben Tag erfolgte - ohne die Nachricht "Freigabe vom Versand" erhalten zu haben - im Wege…
…sowie der nachfolgenden Übermittlung des Entladevermerks (TR204) und nach Erhalt der zollbehördlichen Meldung „Freigabe vom Versand“ (TR207) hätte die Bf die Waren in ein anderes Zollverfahren überführen dürfen. Bis zum Ende des Versandverfahrens würden sich die Waren in der zollamtlichen Überwachung aufgrund des Versandverfahrens befinden…
…oder auch A. zu erkundigen, ob die Waren tatsächlich vorhanden waren. Nach der Meldung des Zollamtes um 14:03 Uhr "Freigabe vom Versand" setzte sie um 14:14 Uhr elektronisch die Einfuhranmeldung ab. Um 14:20 Uhr forderte das Zollamt die Dokumente an. Da bei…
…ist im Anlassfall, dass der Bf. (im Namen der genannten Firma als zugelassenem Empfänger) dem og. Zollamt (als der genannten Bestimmungszollstelle) für die vom angeführten Versandschein umfasste Sendung tatsachenwidrig ein Eintreffen der Ware an einem anderen, als dem tatsächlich zutreffenden, zugelassenen Warenort, nämlich bei der…