IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Taferner Steuerberatungs GmbH, Oberboden 58, 9562 Himmelberg, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Für den Waldverkauf und die Betriebsveräußerung der Forstwirtschaft wurde vom Finanzamt kein Feststellungsverfahren für den Beschwerdeführer und seine Schwester durchgeführt. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurden vom Finanzamt im Einkommensteuerverfahren des Beschwerdeführers ermittelt. Im Sinne der VwGH-Rechtsprechung vom VwGH vom 24.10.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., -Bf.-Adr., vertreten durch CONFIDA St. Veit Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Klagenfurter Straße 32a, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 nun Finanzamt Österreich vom 25. September 2019 betreffend Einkommensteuer 2018 Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Richter*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Oberösterreich STB GmbH, Tomitzstraße 1a, 4400 Steyr, über die Beschwerden vom 1. Juni 2018, 7. Juni 2018, 18. Juli 2019, 27. August 2020, 20. April…
…Einkommensteuerbescheid vom 10.11.2020 brachte die Behörde an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft einen Betrag in Höhe von € 24.294,26 in Ansatz. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass die Besteuerungsgrundlagen wie folgt geschätzt wurden: "Forstveräußerung und Grundstücksbesteuerung 2015 betrifft: ***BF1***, St.Nr…
…Es existiere keine Rechtsgrundlage dafür, dass entgegen dem oben zitierten VwGH-Erk anlässlich der Forstveräußerung die gesamten ursprünglichen Anschaffungskosten inklusive der auf den nicht mehr vorhandenen Bestand entfallenden Anschaffungskosten abgezogen werden könnten, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung die Teilpauschalierung in Anspruch genommen worden sei. Zahlenmäßig…
…6.5.4. Forstveräußerung inkl. Immobilienertragsbesteuerung). Immobilienertragsteuer von Grund und Boden (= pauschal 50% des Veräußerungserlöses): Pauschal 50% von 4.112,00 Euro: 2.056,00 Euro Davon 50%: 1.028,00 Euro Altvermögen: Veräußerungserlös: 1.028,00 Euro - 86% pauschale Anschaffungskosten: -884,08 Euro…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. September 2017 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01…
Es vermag auch nicht die von der steuerlichen Vertretung aufgezeigte Änderung in § 3 Abs. 4 Pausch-VO 2015 (Zuschlag von 20% bei Kalamitätsnutzung) durch BGBl. II 559/2020 dem Begehren des Bf. zum Erfolg zu verhelfen. Es verbliebe - sollten sich durch die Pauschalierung (nur) Nachteile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden VS und die weiteren Senatsmitglieder R1, LR1 und LR2 in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertr, über die Beschwerde vom 15.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 6.10.2010 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. August 2018 betreffend Einheitswert des forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01.01.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 4. März 2015 betreffend Einkommensteuer für 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Verfahrensparteien als Hauptfrage die Qualifikation eines im Jahr 2014 verkauften, italienischen Forstbetriebs als Neu- oder Altvermögen iSd § 30 Abs 4 EStG 1988 strittig. Des Weiteren beantragt die Bf im Jahr 2014 die Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus 2012. Schließlich begehrt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , über die Beschwerde vom 23.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30.03.2015, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1*** und ***Bf2***, beide ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Bf1***, ***Bf2-Adr*** als Vertreterin gemäß § 81 BAO, über die Beschwerde vom 26. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 20.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 12.05.2016, Steuernummer, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***3***, ***7***, über die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24…
Ebenso ist der Aufschlag für Stadtnähe nicht nachvollziehbar. Das Gutachten Kudjelka vermittelt den Eindruck, dass die Lage gleich zweimal mit einem Aufschlag berücksichtigt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, warum auf Seite 14 genau ein 50% Aufschlag für Stadtnähe erfolgt, während auf Seite 12 der…