…Bundesministerium für Finanzen, GZ. BMF-040410/0007-VI/1/2015, bei Nichtmeldefonds stets von einem Zuflusszeitpunkt von 7 Monaten nach Ende des Fondsgeschäftsjahres aus, auch wenn ein Selbstnachweis der ausschüttungsgleichen Erträge erbracht werde. Das erste Fondsgeschäftsjahr der X. ende am 30. September 2014, weshalb die…
…Anschluss eines Rechenschaftsberichtes des Fonds für das Geschäftsjahr 1.12.2006 bis 30.11.2007. Im vorgelegten Rechenschaftsbericht für das Fondsgeschäftsjahr 2007 (Fondsbericht Seite 82) sind zwar die ordentlichen Erträge und Aufwendungen des Fonds aufgelistet. Die gesamten Substanzergebnisse (realisierte und nicht realisierte) (angeführt unter "Net…
… 40 Abs. 2 InvFG 1993 gelten bei thesaurierenden Investmentfonds die ausschüttungsgleichen Erträge spätestens vier Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres als ausgeschüttet und somit dem Anteilsinhaber zugeflossen. Diese ausschüttungsgleichen Erträge stellen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Werden Investmentfondsanteile auf einem Depot bei einer ausländischen Bank gehalten…
…Research Z | 2011/2012 Selbstnachweis wurde erst später vorgelegt Anmerkung: Da die Fonds Value Line, Dreyfus A und Dreyfus F als Bilanzstichtag den 31.12.haben, verschiebt sich die Besteuerung um ein Jahr (fingierter Zufluss 4 Monate nach dem Ende des Fondsgeschäftsjahres; § 42 Abs…
…die durch die Veranlagung im Fondsvermögen erzielten Erträge zunächst auf Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Erst mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres werde dem Anteilinhaber der erzielte Nettoertrag in Form von ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen zugerechnet. Es erfolge somit eine gebündelte Zurechnung des vom Investmentfonds erzielten Jahresertrages…
…Anteil an einem ausländischen weißen Investmentfonds während eines laufenden Fondsgeschäftsjahres veräußert werde, die (unterjährigen) ausschüttungsgleichen Erträge im Kaufpreis enthalten seien. Als Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge sei eine taggenaue Berechnung vorzulegen, aus der die dem Anteilinhaber zuzurechnenden Erträge, vom Beginn des Fondsgeschäftsjahres bis zum Veräußerungszeitpunkt gerechnet…
…die Erträge ausländischer Investment- bzw Immobilienfonds. Die Anrechnung ausländische (Quellen)Steuern sowie die Berücksichtigung negativer ausschüttungsgleicher Erträge wurde nicht mehr beantragt. Die Selbstnachweise umfassen alle Fondsgeschäftsjahre mit Beginn ab frühestens 1. Oktober 2006 und Ende bis spätestens 31. August 2011 sowie die Zuflüsse aus diesen…
…Grund der gesetzlichen Fiktion des § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG als zugeflossen; der ausschüttungsgleiche Ertrag wird nach Ende des Fondsgeschäftsjahres "auf die Substanz gebucht" und erhöht somit den Wert des Investmentfonds. Zur Vermeidung einer Doppelerfassung sieht § 40 Abs. 2 Z 1 S 4 InvFG…
…S. 30, Rz 25a ausführt: „Im betrieblichen Bereich sind auch bei inländischen Inv (Fondsgeschäftsjahre, die ab 2012 beginnen) stets 100% der Substanzgewinne laufend zu besteuern. Dadurch kann die laufende Besteuerung von 100% (auch) der (thesaurierten) Substanzgewinne von ausländischen Inv nicht mehr als unionsrechtswidrig angesehen werden…
…S. 30, Rz 25a ausführt: „Im betrieblichen Bereich sind auch bei inländischen Inv (Fondsgeschäftsjahre, die ab 2012 beginnen) stets 100% der Substanzgewinne laufend zu besteuern. Dadurch kann die laufende Besteuerung von 100% (auch) der (thesaurierten) Substanzgewinne von ausländischen Inv nicht mehr als unionsrechtswidrig angesehen werden…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
Durch die Neufassung der Fondsbesteuerung durch das BBG 2011 wurden der Norminhalt der §§ 40 und 42 InvFG 1993 im Wesentlichen unverändert in den Bestimmungen in §§ 186 und 188 InvFG 2011 fortgeführt. Die steuerlichen Bestimmungen des InvFG 2011 treten grundsätzlich mit 1.4.2012 in Kraft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde des ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** USA situiert, Steuernummer ***BF1StNr1***, Tax-Identification-Number: XX1, vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, vom 9.07.2015 gegen…
Die strittigen Erlöse betreffen bis auf die im Folgenden angeführte Ausnahme die Ermittlung der steuerrelevanten Werte für die Meldung dieser Daten an die ÖKB. Diese Arbeiten sollen die Besteuerung der Fondseinkünfte bei den Anteilinhabern sicherstellen. Ausgenommen davon sind jene geringfügigen Beträge, die auf steuerpflichtige allgemeine…
Der Bf. ist beizupflichten, dass ein Antragsrecht auf Rückerstattung von Quellensteuer nur einer Person zukommen kann. Um eine Mehrfacherstattung der KESt auszuschließen, ist es daher notwendig, dass die Abgabenbehörde die Antragsberechtigung des Antragstellers genau überprüft und Anträge unberechtigter Personen abgelehnt werden müssen. Zusammenfassend folgt aus…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. D, Adresse gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 04.10.2012, betreffend Feststellung von…