…Umfang der Abgabenpflicht insofern gegeben" sei, "als die Bescheide der Vorjahre mit Berufung beim UFS bekämpft werden. Dieser Ergebnisse beeinflussen aus Gründen des Bilanzzusammenhangs aber auch die Werte in den Folgebilanzen, weshalb diesbezüglich ein ungewisses Element zu erblicken ist". Die Berufungen wären mit Beschluss des…
…vorläufig erlassen worden, da der Umfang der Abgabepflicht insofern ungewiss gewesen sei, als die Ergebnisse des Rechtsmittelverfahrens aus Gründen des Bilanzzusammenhanges die Werte in den Folgebilanzen beeinflussten. Mit Schreiben vom 11. August 2021 nahm die steuerliche Vertretung zum Beschluss des BFG vom 30. Juni 2021…
…Die Fragen, ob die A. KG eine "4/3 Ermittlerin" war oder ob die Bescheide der Vorjahre mit Berufung beim UFS bekämpft worden seien und die Ergebnisse aus Gründen des Bilanzzusammenhanges auch die Werte der Folgebilanzen beeinflussen würden, stellen Gründe dar, worin das Finanzamt insofern…
…Diese Summe bzw. was nach Entnahmen davon übrig war, wurde in den Folgebilanzen als "Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen. Weiters ist unternehmensrechtlich vom Aufwertungswahlrecht (§ 202 Abs 1 UGB) Gebrauch gemacht und eine ungebundene Kapitalrücklage in Höhe von 4.020.517,60 in die Einbringungsbilanz eingestellt worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch pwt pannonische Wirtschaftstreuhand - Gesellschaft m.b.H., Hauptstraße 26, 7201 Neudörfl, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
4. Sollten Anfangs- und Endbestand an verfügbaren Geldmitteln sowie Geldbewegungen und Privataufwendungen laut Finanzamtstabelle von der Bf nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, geht das Gericht von der Neutralität dieser Daten über den Beschwerdezeitraum sowie von einem von der Bf zu belegenden Finanzierungserfordernis von 3.266…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***31***, ***30***, über die Beschwerde vom 27. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. August 2019 betreffend Haftung gemäß §§ 9 iVm…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, über die Beschwerde vom 18.2.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 04.02.2014, betreffend Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse-1, vertreten durch Haimerl Hörler Wirtschaftsprüfer Steuerberater GmbH, Linke Wienzeile 4/Stiege 1/2. DG/Top 1, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 23.9.2014 gegen den Bescheid…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerden A. vom 26. März 2012 und B. vom 13. Juni 2022…
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte iHa auf die vorstehenden Ausführungen zu Recht. Auch die angewandte Schätzungsmethode war eine solche, die ein Ergebnis der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gewährleistete, welches den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahekam. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.5.1997, 95…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Denk & Fuhrmann Rechtsanwälte OG, Grinzinger Straße 70/7, 1190 Wien, über die…
Im Beschwerdefall steht weiters fest, dass der Bf im Jahr 2006 seine Vorarbeiter offiziell mit einem Bruttostundenlohn von EUR 6,00 (Monatsbruttolohn von EUR 1.000,00) zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Im Vergleich zu dem in der Beschwerdevorentscheidung vom 9. Dezember 2014 wiedergegebenen einschlägigen Kollektivvertrag…
2011: -12.853,98 € (erstattungsfähige Negativsteuer zufolge Alleinverdienerabsetzbetrag: 494,00 €) Beilage ./V (OZ 286) Beilage ./V enthält eine Auszahlungsbestätigung der *****[B38]***** Versicherung AG vom 3. 12. 2007 an Mag. *****[V10]***** *****[N1]***** über die Auszahlung eines Betrages von 39.749,71 € am 1…
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 03/2013 | 10.07.2015 | 7,43 | Lohnsteuer | 04/2013 | 10.07.2015 | 464,00 | Dienstgeberbeitrag | 04/2013 | 10.07.2015 | 83,63 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 04/2013 |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gerhard Füssel Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Welser Straße 64, 4623 Gunskirchen, über die Beschwerde vom 22. Juni 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom…