IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch Steuerberater, def, über die Beschwerde vom 25.10.2016 gegen den Abweisungsbescheid 2014 des Finanzamtes vom 26.07.2016 betreffend den Antrag vom 15.12.2015…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13.8.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 und…
Voraussetzung für das Vorliegen eines derivativen (abgeleiteten) Firmenwertes ist etwa der entgeltliche Erwerb eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles (Winkler in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 8 Anm 29; Kanduth-Kristen in Jakom EStG14, § 8 Rz 48). Im Zuge der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XX, vertreten durch zobl.bauer. Salzburg, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mildenburggasse 4a, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 27.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom…
Mit E-Mail vom 2. Mai 2018 gab das Finanzamt im Wesentlichen folgende Gegenäußerung zum Schriftsatz des Bf vom 16. März 2018 ab: Der Umstand, dass mittlerweile sämtliche mit Kaufvertrag vom 31. August 2010 übernommenen Mitarbeiter aus dem Betrieb des Bf ausgeschieden sind, sei bemerkenswert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Elmar Gollowitzer, Radetzkystrasse 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 28.3.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27.02.2012, betreffend Körperschaftsteuer 2003-2007 und…
bestehen, nicht Sache der Amtspartei bzw. des erkennenden Bundesfinanzgerichts, ein behördliches Gegengutachten zu erstatten bzw. dessen Erstattung zu veranlassen. Vielmehr obliegt es der Antrag stellenden Partei, die Zweifel durch ein neues bzw. nachgebessertes Gutachten auszuräumen. Erwägungen zur Beschwerde Da es der Beschwerde nicht gelungen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2012 gegen die Bescheide des FA XYZ vom 16. Oktober 2012 betreffend Körperschaftsteuer 2002 bis 2010 und Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Erich Halbartschlager Steuerberatung GmbH, Stelzhamerstraße 1a, 4400 Steyr, über die Beschwerde vom 31.03.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel zu ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Perlogis Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnstraße 7, 2345 Brunn/Gebirge, über die Beschwerde vom 29. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Die Ermittlung des m2-Preises durch das Finanzamt ist auch deswegen nicht objektiv und sachgerecht, weil diese den vom Gutachter ermittelten Verkehrswert einerseits mit den vergleichsweise ermittelten m2-Preisen nicht annähert und andererseits den Liebhaberpreis des Käufers als zum Zeitpunkt der Entnahme sachgerecht ansieht. Aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Am Belvedere 4, 1100 Wien, und Mag. Claudia Simone Höbinger, Anton Linder-Weg 2, 9900 Lienz, über die Beschwerde…
Zu 1b: Bei Großmärkten handelt es sich bereits um die Kunden eines Produktionsunternehmen, welche ihrerseits ihre Kunden bedienen. Die Lieferung an einen oder mehrere Großmärkte stellt für ein Produktionsunternehmen aber nicht per se die Aufgabe seines Kundenstocks dar, da Teile des Kundenstocks auch unabhängig davon…
Nach welcher Methode der (steuerlich relevante) Verkehrswert ermittelt wird, richtet sich nach der Charakteristik der zu bewertenden Liegenschaft, der Zusammensetzung des Kaufinteressentenkreises sowie nach den Kriterien, nach welchen die Marktteilnehmer die Liegenschaft beurteilen (Ertrag- Anlageobjekt, Sach-Eigennutzung etc). Zu einem Wertgutachten über ehemalige Teile von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF GmbH, ADR, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, Praterstrasse 33, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, vertreten durch Liepert Greussing Sturm, Steuerberater OG, Färberstraße 10a, 6700 Bludenz, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30.11.2011 hinsichtlich Einkommensteuer für 2007 zu Recht…
…AS 63 ff/HA 2009) zum Ergänzungsersuchen des FA vom 16.6.2011 bezüglich Berechnung des Firmenwerts und allfälliger Stiller Reserven wird folgendermaßen ausgeführt: "Bezug nehmend auf das Ergänzungsersuchen vom 16.06.2011 übermitteln wir eine näherungsweise Firmenwertermittlung sowie die Unternehmerlohnzettel für die Jahre 2007…
…RV/1402-W/09, auszugsweise aus: „Nach Ansicht der Österreichischen Apothekerkammer war im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Apotheken die umsatzabhängige Firmenwertermittlung - aufbauend auf dem Umsatz der letzten drei Jahre - heranzuziehen. Seit Jahrzehnten wird der Firmenwert einer Apotheke mit 50 % des durchschnittlichen Umsatzes der…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…