BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V.; Beschwerde vom 31. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. Februar 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988…
Überdies ist auch die argumentative Verknüpfung mit der Dauer der Leasingverträge zweifelhaft: Nach Ansicht des BFG sind die Nutzungsdauer bzw. die Leasingdauer und die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen nicht gleichzusetzen. Darüber hinaus ist es geradezu typisch, dass Leasingverträge mit einer Laufzeit abgeschlossen werden, die unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch "CURA" Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 22.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…