…03 zu bewirken versucht. Er habe hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG begangen und werde hiefür gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 15.600,00 bestraft. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG werde für…
…dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Ein Ansuchen um eine allfällige Zahlungserleichterung wäre bei der Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen) einzubringen. Zur Unzulässigkeit der…
…war, sondern sich mit dieser Zeugin auch hinsichtlich der I.H. für die Erstellung der Abgabenerklärungen zu übermittelten Umsatz- und Erlösergebnisse regelmäßig austauschte. ln rechtlicher Hinsicht haben die Beschuldigten daher in objektiver und subjektiver Hinsicht die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG begangen…
…mit der Rechtsprechung. Stellt die Staatsanwaltschaft nicht wegen fehlender gerichtlicher Strafbarkeit, sondern aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (vgl § 190 Z 1 zweiter Fall und Z 2 StPO) ein, hat die Entscheidung Sperrwirkung für die Finanzstrafbehörde iSd Art 4 Abs 1 des 7. ZPEMRK und…
…der fehlenden Lohnkonten für die Arbeitnehmer des Vereines (siehe unten) wurde der Sachverhalt von der Finanzstrafbehörde nicht aufgegriffen. Am 17. Oktober 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum September 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,23 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 484,98 zu entrichten…
…freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. § 13 Abs. 1 FinStrG: Die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen gelten nicht nur für die vollendete…
…bis zu diesem Tag hatte er 150 Stangen Schmuggelzigaretten auf Flohmärkten, dem Wiener Mexikoplatz und anderen Orten in Kenntnis deren zollunredlicher Herkunft zum Eigenbedarf an sich gebracht, wobei er es zumindest ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, die im Spruch angeführten Finanzvergehen zu…
…welche Finanzvergehen begangen wurden. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende…
…erschwerend einen langen Deliktszeitraum sowie ein "Zusammentreffen mehrfacher Finanzvergehen" erachtet. Dies wird wohl in Hinblick auf den strafrelevanten Lebenssachverhalt zu verstehen sein als das Faktum, dass der Beschuldigte für einen mehrjährigen Zeitraumes eine Vielzahl an deliktischen Angriffen zu verantworten hat. Den erschwerenden Umständen einer Vielzahl…
…Vorausetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder das Erteilen einer bloßen Verwarnung infolge Geringfüggkeit liegen vor) nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für die neue Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, zu…
…einnahmen zu versteuern sind. Insoweit ist dem Spruchsenat zuzustimmen, dass es in Einzelfällen realitätsfremd ist, von einem Straftäter zu verlangen, sich beim Finanzamt über die Steuerpflicht für unterschlagendes Geld zu erkundigen. Der Beschuldigte war sich zwar bewusst, dass er Straftaten (wenn er auch von Finanzvergehen…
…4 lit. b leg.cit.), doch erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und (hier nicht relevant) gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c leg.cit…
…angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. § 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. § 29 Abs. 1 FinStrG: Wer sich eines Finanzvergehens schuldig…
…beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre.…
…und dadurch das Finanzvergehen der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG begangen zu haben, weshalb über sie unter Anwendung des § 23 Abs. 4 FinStrG nach dem Strafsatz des § 36 Abs. 3 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00 sowie für den Fall…
…eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 42 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988 und § 21 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Veranlagungsjahre…
…auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG gilt: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Abs. 2: Bei Finanzvergehen…
…FiStrG eine Abgabenverkürzung nach Abs 1 mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, bewirkt ist, tritt der Erfolg mit Bekanntmachung (Zustellung) der Abgabenbescheide ein. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gem § 31 Abs 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit…
…c FinStrG eingestellt. Der Beschwerde des Amtsbeauftragten wird teilweise stattgegeben und über Herrn ***Bf1*** für die verbleibenden Finanzvergehen zu FV **2** gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 1.300,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß …
…Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten für den Zeitraum 01/2008 bis 12/2010 eine Verkürzung von selbstzuberechnenden Abgaben, nämlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…