…nunmehr geltenden Rechtslage Beschwerde genannt) mit der Begründung, dass sich das Gehalt des Bf. als Beamter im Auslandseinsatz aus dem Grundgehalt, das das normale Beamtengehalt sei, und für den Auslandseinsatz zusätzlich eine Funktionszulage und ein Krisenzuschlag von insgesamt ca. 2.673 €, die steuerfrei seien…
…auch Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 152/4)" [VwGH 25.4.2013, 2010/15/0099, betreffend Anerkennung der Kosten von regelmäßigen Familienheimfahrten eines Offiziers des österreichen Bundesheeres im Rahmen seines Auslandseinsatzes in Zypern als Werbungskosten und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band IIIB, § 16 Tz…
…für Familienheimfahrten) berücksichtigt wurden. Mit E-Mail vom 12.8.2011 wurde der Beschwerdeführer nach telefonischer Kontaktaufnahme vom Finanzamt auf die vom UFS in der Entscheidung RV/0497-G/08 vom 24.6.2009 vertretene Rechtsansicht zur Thematik betreffend Familienheimfahrten beim Auslandseinsatz eines Beamten des…
…nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sachverhalt Der Bf. bezog als Beamter des Bundesheeres im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz im Jahr 2013 steuerfreie Auslandszulagen nach dem Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz iHv. EUR 34.526,57. Für fünf Fahrten…
…auch von der Abgabenbehörde nicht bestritten. Strittig ist lediglich die Höhe der Familienheimfahrten. Irrtümlicherweise wurde von der Abgabenbehörde im Jahr 2009 eine Tätigkeit des Bf. auch in den Monaten Jänner und Februar angenommen und in der ergangenen Beschwerdevorentscheidung mitberücksichtigt. Da sich im weiteren Verfahren herausstellte…
…GehG 1956) hat der Beamte, solange er einer im Ausland gelegenen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen ist und dort wohnen muss, nach Maßgabe der §§ 21a bis 21h Anspruch auf den Ersatz der besonderen Kosten, die ihm durch die Verwendung im Ausland notwendigerweise entstehen oder entstanden…
…der Bf. die Entscheidung über die Beschwerden nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch den Senat. Ergänzend wurden angeblich ein Fahrtenbuch und Tankbelege vorgelegt. Ein schriftlicher Mietvertrag sei nicht erforderlich. Das Fahrtenbuch lag in den - im elektronischen Weg vorgelegten - Veranlagungsakten der belangten Behörde nicht auf, wurde…
Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG wird eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung…
…Für eine eventuelle Einvernahme wurden sowohl Namen als auch Anschriften der Fahrer dem Gericht mitgeteilt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bf. beantragten Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten nach Ort/Bosnien-Herzegowina als Werbungskosten bei seinen Einkünften…
…sei. Er sei slowenischer Staatsbürger und seine Familie lebe in Slowenien, wo sie ein Haus hätten. Seine Frau habe im Jahr 2009 ein Einkommen von 8.025,12 € gehabt. Auf Grund eines Ergänzungsersuchens teilte der Bf. mit, dass er zweimal wöchentlich nach Hause fahre…
…Es waren daher im Jahr 2009 die Fahrtkosten für 354 Kilometer á 0,42 €, das sind 1.040,76 € als Werbungskosten zu berücksichtigen. Ab August 2009 können keine Kosten für eine doppelte Haushaltsführung und damit ebensowenig für Familienheimfahrten steuerlich berücksichtigt werden. Zur Unzulässigkeit…
…2010 - 2011 weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte. Die Beschwerdevorentscheidung wurde am 23.03.2014 zugestellt, war innerhalb 1 Monats ab Zustellung mit Vorlageantrag anfechtbar und wurde mit Vorlageantrag vom 22.04.2014 angefochten. 4. Im Vorlageantrag ergänzte der Bf…
…lebt. Er begründete demnach im Inland einen Familienwohnsitz. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit…
…m. § 25a VwGG eine Revision nicht zulässig. Begründung Antrag vom 11.11.2022 Am 11.11.2022 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) ***1*** ***2*** Familienbeihilfe für seine im Mai 2022 geborene Tochter ***8*** ***9*** ***2*** und gab dazu an: Der Bf sei seit April 2022 verheiratet…
…erging auf Grundlage der zitierten Rechtsprechung des VwGH. Dass Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung tatsächlich vorlagen, wurde als Tatfrage auch bereits von der belangten Behörde im Erstbescheid und in der Beschwerdevorentscheidung entschieden. Es handelte es sich damit nicht um die Lösung einer Rechtsfrage. Linz, am 8…
…Familienheimfahrten Der fremdenrechtliche Status eines Abgabepflichtiger ist von Amts wegen zu beachten. Aus dem für die Bf seit Jahren bestehenden Status "Daueraufenthalt-EU" ergeben sich im Streitjahr keine Einschränkungen, die einer Verlegung des Familienwohnsitzes entgegenstehen könnten. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen…
…und für Familienheimfahrten als Werbungskosten. Im Konkreten ist strittig, ob dem Bf. eine Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien-Herzegowina nach Österreich zumutbar ist oder nicht. Dies verneint der Bf. mit dem Hinweis darauf, dass er mit seiner Ehegattin ein gemeinsames Haus in Bosnien-Herzegowina besitze…
…in Bosnien/Herzegowina im gemeinsamen Haus leben würden. Die Kostenteilung bestehe seit September 2007. Die Beschwerde wurde dem Unabhängigen Finanzsenat (nunmehr: Bundesfinanzgericht) zur Entscheidung vorgelegt. Mit Schriftsatz vom 31. Dezember 2009 schränkte der Bf. sein Berufungsbegehren dahingehend ein, dass er nunmehr einen Betrag für Familienheimfahrten…
…Er hat in Wien eine Wohnung mit 58 m² gemietet, wofür im Jahr 2018 Mietzahlungen von insgesamt 8.184 Euro anfielen. Für Fahrten zum Familienwohnsitz musste der Bf Fahrtkosten in Höhe von 1.155 Euro aufwenden. Sein Familienwohnsitz befindet sich in ***1***, in Bosnien-Herzegowina…
50. Entsprechend sind auch die geltend gemachten Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht als beruflich veranlasst anzusehen, zumal Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers von dem am Arbeitsort gelegenen Wohnsitz zum Familienwohnsitz unter jenen Voraussetzungen Werbungskosten sind, unter denen eine doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst gilt (vgl. VwGH…