…über den Bezug der Familienbeihilfe des FA Graz Umgebung vom 3.3.2014 von Dezember 2013 bis März 2015 Familienbeihilfe auf das Girokonto der volljährigen Tochter überwiesen worden sei. Die Direktauszahlung an die Tochter könne ihrer Ansicht nach keinen Einfluss auf ihre persönlichen Anspruchsvoraussetzungen haben…
…Anknüpfung an das Kriterium wer der Antragsteller des Familienbeihilfenantrags ist dem der Einkommensteuer zugrundeliegenden Fundamentalprinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Für die Leistungsfähigkeit kann es keinen Unterschied machen, ob der Familienbeihilfenantrag vom Steuerpflichtigen (hier: Bf) selbst oder im Wege eines Eigenantrags durch die volljährige Tochter…
…im Schriftsatz vom 8.9.2014 bereits vorgebrachten Einwände. II. Sachverhalt: Im gegenständlichen Fall wies das Finanzamt mit Bescheid vom 7.10.2013 einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe für ihre volljährige Tochter A., datiert mit 29.7.2013 für den Zeitraum Juli 2013 bis…
…2017 bis 08/2018 abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Die Beschwerdeführerin (BF) stellte zunächst mit 06.09.2017 einen Antrag auf Familienbeihilfengewährung für ihre volljährige Tochter T…
…für A ab November 2015 steht zu. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe In ihrer Beschwerde führte die Beschwerdeführerin aus, für ihre Tochter A werde von Seiten des Fürstentums Liechtenstein keine Familienbeihilfe mehr…
…der Folge erließ die belangte Behörde am 17.09.2013 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) im Zeitraum von Dezember 2012 bis Juli 2013 mit der Begründung, dass für volljährige Kinder Familienbeihilfe nur unter bestimmten in …
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf: Mit Bescheid vom 28.9.2016 wies das Finanzamt den Antrag der Beschwerdeführerin (folgend kurz Bf.) auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre Tochter A…
…Es kommt demnach nicht darauf an, dass die Bf. auch für die Zeitdauer des Schulbesuchs in Bosnien für den Lebensunterhalt ihrer beiden Kinder aufkommt und weiters ihre Töchter bereits zu Beginn ihres Schulbesuchs im Ausland den Plan verfolgten nach Abschluss der vierjährigen Schule nach Österreich…
…davon getrenntes neues Studium und eine neuerliche, weitere Berufsausbildung dar"). Soweit die Beschwerdeführerin in ihrem Vorlageantrag ausgeführt hat, der Bachelorabschluss ihrer Tochter berechtige diese nicht, an einer höheren Schule tätig zu sein, sie sei daher mit diesem Abschluss nicht befähigt, die Lehrtätigkeit auszuüben -erst mit…
…ausführt, dass die Tochter der Bf. im SS 2014 weder an Übungen oder Lehrveranstaltungen teilgenommen hat und somit keine ECTS-Punkte in diesem Semester erreichte. § 2 Abs 1 lit b) FLAG normiert im ersten Satz den Anspruch auf Familienbeihilfe für Personen, deren volljährige Kinder, die…
…um Auflistung, welche Fehltage im Jänner und Februar 2017 gemeint sind, da meine Tochter an allen Terminen anwesend war, als auch der Unterricht stattgefunden hat. Frau ***3*** von der VHS ***5*** hat Ihnen bereits alle ihrerseits möglichen Bestätigungen ausgestellt laut Telefonat mit ihr. Eine Bestätigung…
…März 2023 bis Juni 2023 betrifft, gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog für seine Tochter T., geb. 2002…
…der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum März 2013 bis Okt. 2013 wird abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) Bf. bezog für ihre Tochter D., geb…
…habe, hätte auch das gewünschte Studium nicht begonnen werden können. Laut vorgelegter Inskriptionsbestätigung absolviere die Tochter nun seit 12.03.2019 ein Fernstudium an der Internationalen Hochschule Bad Honnef. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b und d FLAG 1967 gebühre Familienbeihilfe für volljährige Kinder nur…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf: Mit Bescheid vom 17.7.2012 forderte das Finanzamt bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin (kurz Bf.) die ihr für ihre Tochter A…
…Teilprüfung der Berufsreifeprüfung: Mathematik und angewandte Mathematik unterzogen und die Teilprüfung nicht bestanden (Externistenprüfungszeugnis betreffend die Tochter der Bf.). Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…die Tochter die Berufsausbildung als außerordentliche Hörerin an der WU Wien fort. Eine Zulassung als ordentliche Hörerin setzt eine abgeschlossene Berufsreifprüfung voraus. Rechtliche Ausführungen: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) für volljährige Kinder…
…auf, innerhalb der Frist von drei Wochen ab Zustellung des Schreibens folgende Fragen zu beantworten bzw. Unterlagen vorzulegen: "1. Nach der Aktenlage studiert Tochter an der Fachhochschule Wiener Neustadt das Bachelorstudium Wirtschaftsberatung. Ist das richtig? 2. Wann begann das Studium - im September oder Oktober 2018…
…Zeiträume November 2017 bis Jänner 2018 und Juli 2018 bis November 2018 bleibt der Rückforderungsbescheid unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog für Tochter T.…
…bezogenen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert werden. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog u.a. im Zeitraum Februar 2014 bis September 2016 für seine Tochter [...]…