…betreffend die Rückforderung der für das Kind X für den Monat März 2013 ausgezahlten Familienbeihilfe und des entsprechenden Kinderabsetzbetrages (Gesamtrückforderungsbetrag 183,90 €) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Adresse, vertreten durch Dr. A, Adresse,über die Beschwerde vom 08.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 19.05.2015, betreffend erhöhter Familienbeihilfe für ihr Kind Vorname2, SV-Nr. 0*, ab März 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…vertreten durch K, Rechtsanwalt,Adresse , über die Beschwerde vom 13.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 17.05.2016, betreffend Familienbeihilfe für ihr Kind M ,SV-Nr. O*, ab Dezember 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…B, Adr.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 05.05.2010, betreffend Rückforderung Familienbeihilfe für den Zeitraum Dezember 2008 bis September 2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Beschwerdefall, ob die Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsatzbetrag (KG) im Beschwerdezeitraum zu Recht erfolgte. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf.) ist der Vater von Name, die am 000* geboren wurde. Nach erfolgreicher…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag: Im gegenständlichen Fall war die Frage zu klären, ob die bescheidmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe (FB)und Kinderabsetzbetrag (KG) v. 27.05.2013 hinsichtlich des Zeitraumes August 2011 bis Juni 2012…
…der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 17.08.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 23.7.2015 über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge von Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum 04.2015 bis 06. 2015 erkannt:…
…Verfahrensgang und Sachverhalt Am 12.09.2017 stellte die Beschwerdeführerin (Bf) einen Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe (FB) wegen Krankheit für ihre Tochter D., ab November 2017. Gleichzeitig stellte sie den Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur FB wegen erheblicher Behinderung rückwirkend ab 02/2016…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) beantragte am 19.9.2017 die Familienbeihilfe (FB) und erhöhte FB rückwirkend ab Februar 2012 (bzw. ab Jänner 1999) aufgrund einer erheblichen Behinderung (Fax vom 19.9.2017). Mit…
…laufend die Familienbeihilfe (FB). Mit Antrag vom 17.12.2018 hat sie für das Kind die erhöhte Familienbeihilfe wegen Epilepsie ab Eintritt der erheblichen Behinderung begehrt. Im Akt erliegt ein ärztlicher Entlassungsbrief der X-Klinik vom 8.5.2018 über den stationären Aufenthalt des Sohnes…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag: Im gegenständlichen Fall war die Frage zu klären, ob die bescheidmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe (FB)und Kinderabsetzbetrag (KG) v. 19.12.2014 hinsichtlich des Zeitraumes Juli 2013 bis September 2014…
…erhöhten FB ab April 2014 (Datum der Antragstellung) mit Bescheid vom 29.9.2014 als unbegründet ab. Am 15.10.2014 erhob die Bf Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 29.9.2014. Gleichzeitig mit der Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid betreffend die Zuerkennung erhöhter Familienbeihilfe ab…
…retourniert worden war, der „Antrag vom 13.11.2014 auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe“ für die Tochter der Bf. für den Zeitraum „ab Dez. 2014“ abgewiesen. Begründend wurde auf § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 idgF (Anspruch auf FB für volljährige, sich in Berufsausbildung…
…7 FLAG 1967 gelten die Abs. 4 bis 6 sinngemäß auch für Vollwaisen, die gemäß § 6 Anspruch auf Familienbeihilfe haben. 3. Rechtslage/Judikatur: Ein "Eigenanspruch" auf FB kommt nach Obigem grundsätzlich dann in Betracht, wenn nach § 6 Abs. 2 lit d FLAG beim Antragsteller vor…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I.Sachverhalt 1.Verfahrensverlauf Der Bf ist tschechischer Staatsbürger und bezieht für seinen minderjährigen Sohn die Familienbeihilfe (FB). Er lebt mit seiner Gattin und seinem Sohn F., in Tschechien…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf) beantragte am 26.1.2017 die Familienbeihilfe (FB) für ihre Tochter D., ab Dezember 2016 (Zuerkennungsformular Beih 1). Die Bf ist Staatsbürgerin Sri Lankas und war von Jänner 1982 bis…
…3.2018, SV-Nr, von der Bf zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Sohn B für den Zeitraum Juli bis Dezember 2017 im Gesamtbetrag von € 1.322,40 zurückgefordert. In der Begründung wurde nach Darstellung ua. der Anspruchsvoraussetzungen…
…beschwerdegegenständlichen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe vorlag. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Tochter der Bf nicht dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (s. o.a. nunmehr relevantes SVGA aus 03/2018), weshalb die Voraussetzungen für den FB-Anspruch iSd …
…Adresse, über die Beschwerde vom 08.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 23.10.2017 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum 07/2016 - 10/2017 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß …
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FFFF vom 13.12.2013, über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KG) für den Zeitraum April 2013 bis November 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…