IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Wohnadresse, über die Beschwerde vom 01.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 31.01.2018, betreffend Nachsicht § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Dass die ***1*** Umsätze des Jahres 2010 ursprünglich nicht versteuerte, was bei einer Betriebsprüfung offenkundig wurde und eine nachträgliche Verrechnung mit Umsatzsteuer aufgrund der Beanstandungen der Prüfungsorgane im Jahr 2012 nach sich zog, beweist noch nicht, dass die nachträglichen Rechnungen auch rechtsrichtig (im Hinblick auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X, vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Roman-Felleis-Gasse 10/ Haus 3, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 9. August 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 10. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. März 2019 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des FA Innsbruck vom 13.12.2010 über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 03/2010, 04/2010, 05/2010, 06/2010, 07/2010 und 09/2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache Bf., adresse, nunmehr vertreten durch Rothenbuchner & Partner WirtschaftsprüfungsgmbH, Schwindgasse 4/7, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 15.04.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
Die steuerliche Vertretung gab mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 bekannt: Im Namen und im Auftrag unseres ... Mandanten lassen wir Ihnen folgende Auskünfte zukommen: 1. Die Gewinnermittlungen von 2013 (Betriebsbeginn) bis 2021 sind beigelegt. Die Positionen Diäten und Telefon sind Schätzwerte, die im Rahmen der…
3. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat; 4. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinn des Artikels 214, unter der der Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache der bf., vertreten durch die Y , gegen den Bescheid des FA Spittal Villach, vertreten durch Z, vom 10.01.2011 betreffend Umsatzsteuer 2005 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch ***BfKomp***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 11. Juli 2012 betreffend Umsatzsteuer 12.2011 und Umsatzsteuer 2011 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der G GmbH (vormals XY GmbH), Adr1, vertreten durch Mag. STB, Adr2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch Hofrat Mag. AmtsV, betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für 02/2015 vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…