…und der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 1-3/2016 (datiert vom 11. Oktober 2016) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. …
…betreffend Normverbrauchsabgabe 04/2014, Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Die Jahreskilometerleistung betrug cirka 20.000 km. Am 16.12.2015 wurde der Dienstwagen wegen Antritts der Altersteilzeit auf eigenen Wunsch mit einem Kilometerstand von 28.818 km an den Dienstgeber zurückgegeben. Seit 15.12.2015 verfügt der Bf über ein eigenes KFZ (ebenfalls ein…
…gebe es keine Rechtsgrundlage. Das Fahrzeug sei vom Dienstgeber in Deutschland von einem Leasingeber geleast worden, weshalb überhaupt die Dispositionsmöglichkeit für eine Fahrzeuganmeldung in Österreich fehle. Ein allfälliger Bescheid müsste sich an den deutschen Dienstgeber richten, niemals aber gegen den Bf. Halter des KFZ sei…
…2016, St.Nr. 0000 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Kraftfahrzeugsteuer wird mit 560 € festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe A…
…Beschwerde betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 04/2014, Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2015 wurde vom Finanzamt mit Vorlagebericht vom 31.8.2017 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Aus dem an den Bf. von der Richterin des Bundesfinanzgericht gerichteten…
…möglich ist, Gesetze rückwirkend zu ändern, können Gesetze auch nicht auf Sachverhalte angewendet werden, die vor der Gesetzesänderung verwirklicht werden." Am 09.12.2016 erging ein Ersuchen um Ergänzung an den Bf. in dem er darauf hingewiesen wurde, dass mit April 2014 die Rechtslage des §…
…möglich ist, Gesetze rückwirkend zu ändern, können Gesetze auch nicht auf Sachverhalte angewendet werden, die vor der Gesetzesänderung verwirklicht werden." Am 09.12.2016 erging ein Ersuchen um Ergänzung an den Bf. in dem er darauf hingewiesen wurde, dass mit April 2014 die Rechtslage des §…
…über den besseren Einblick in die maßgeblichen Verhältnisse verfüge. Im Ergebnis habe die Grundmietzeit der verfahrensgegenständlichen Leasingverhältnisse weniger als 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Leasingobjekte erreicht. Der - steuerlich vertretene - Bf beharrt im Rechtsmittelverfahren auf der seinen Abgabenerklärungen zugrundeliegenden Zurechnung der geleasten Arbeitsmaschinen an die Leasinggesellschaft…
…handle es sich um Leasingfahrzeuge, der Leasingvertrag werde sowohl von der Beschwerdeführerin als auch von den Arbeitnehmern unterfertigt. Sämtliche anfallende Kosten trage die Beschwerdeführerin. Nach Auflösung des Leasingvertrages seien die Arbeitnehmer berechtigt, das Kraftfahrzeug zu marktüblichen Konditionen vom Leasinggeber zu erwerben. Steuerlich sei von der…
…Gruppenmitgliedes beträgt für 2009 - 3.397.192,65 € für 2010 - 808.955,74 € und für 2011 - 444.331,93 € und wird zur Gänze der Gruppenträgerin GT zugerechnet. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar (vgl…
…1988 des Gruppenträgers beträgt für 2009 3.554.587,97 €, für 2010 - 586.415,59 € und für 2011 3.070.935,91 €. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. …
…worden ist, waren die Abgaben neu zu berechnen und das jeweilige Pendlerpauschale nicht zu berücksichtigen. Hat ein Arbeitgeber Lohnsteuer in richtiger Höhe einbehalten, aber zu viel abgeführt, so ist ein an den Arbeitgeber gerichteter auf § 202 BAO gestützter Bescheid, der zur Gutschrift führt, zu erlassen…
…Gebühren … XV. Rückstellung des Bestandobjektes bei Beendigung des Bestandverhältnisses a) Bei Beendigung des Bestandverhältnisses ist das Bestandobjekt auf Kosten und Gefahr des Bestandnehmers transportversichert an den von der ***Bf.*** zu bestimmenden Ort zurückzustellen und die Rücklieferung jedenfalls derart zu bewirken, daß das Bestandobjekt am…
…Andienungsrecht ändere daher nichts an der Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber/zur Bf. Es gehe auch die Ansicht der Behörde, dass es sich wirtschaftlich um Vollamortisationsverträge handle, mangels Bestehens einer Kaufoption ins Leere. (Behauptete) 100%ige Vorleistungen (Refinanzierung) und umfangreiche Kautionsleistungen durch den Leasingnehmer (Pkt…
…35a, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid der belangten Behörde FA XYZ vom 3.8.2011 betreffend Körperschaftsteuer 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…wirksam. Ein Recht auf Erwerb der Leasingobjekte - wann und zu welchem Preis auch immer - war dem Bf weder in den Leasingverträgen eingeräumt, noch ist ein solches aus weiteren, dem BFG vorliegenden Verfahrensunterlagen ableitbar. Vielmehr waren die Leasingobjekte bei Beendigung der Leasingverhältnisse an die Leasinggesellschaft zurückzustellen…
Bei den von den Leasingnehmern auf der Grundlage der gegenständlichen Full-Servive-Verträge an die Beschwerdeführerin zu leistenden Zahlungen handelt es sich zum Teil um Betriebskosten (Versicherungsprämien, motorbezogene Versicherungssteuer) und zum Teil um Entgelt für von der Beschwerdeführerin zu erbringende Nebenleistungen (Wartung, Reifenersatz, Reifeneinlagerung, Tankkarte…
…bei Rückgabe. Dies ändert ebenfalls nichts an der Beurteilung, dass jedenfalls ein Teil des Leasingentgelts, trotz Verlust des Leasingfahrzeuges, weiterhin bezahlt werden muss. Es führen somit auch allfällige Minderkilometer zu keinem anderen Ergebnis. Die Vereinbarung darüber, dass der Leasingnehmer jedenfalls den Bestandzins bzw. beträchtliche Teile…