…ist. Da wir im Rahmen dieses Punktes über die Möglichkeit der Weiterbildung bei den sogenannten Softskills sprachen, habe ich von dem Führungskräfteseminar erzählt. Da dieser Kurs mehrere Urlaubstage in Anspruch nahm und in den Augen meines Vorgesetzten die Inhalte der Verbesserung meiner Fähigkeiten dienen würden…
…Daher seien 50% der Kosten in Abzug gebracht worden. Ein Nachweis über die Nichtbeantragung oder den Nichterhalt vom Land OÖ liege nicht vor. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bfin ist Leiterin der Buchhaltung im Unternehmen. Sie absolvierte - neben Führungskräfteseminare mit den Kollegen, der Berufsreifeprüfung…
…VwGH 6.11.1990, 90/14/0176, und vom 28.2.1995, 94/14/0195). Hinsichtlich der streitgegenständlichen Kosten des Führungskräfteseminars bedeutet dies: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu…