…vom 22. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgabe wird auf das beiliegende Berechnungsblatt verwiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…2***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Bf. absolvierte vom 30.11…
…stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig…
…bekannt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um Kosten für die Weiterbildung an der UNI handle. Sie habe einen Quellberuf zu dieser Ausbildung, sei im medizinisch-technischen Bereich im Landesklinikum B beschäftigt und habe immer wieder in ihrem Arbeitsbereich mit chronisch Kranken (Diabetes…