…sei keine Verminderung des Evidenzkontostandes bzw des Einlagenstandes durch Ausschüttungen oder sonstigen Verwendungen erfolgt. Da im gegenständlichen Fall wissentlich verdeckt ausgeschüttet worden sei, habe die V-GmbH ihr Wahlrecht entsprechend ausgeübt: Da der entgangene Ertrag steuerlich nicht erfasst und der Evidenzkontostand nicht verringert worden sei…
…Kapitalrücklagen-Subkonto auf das Bilanzgewinn-Subkonto umgebucht worden sei; es sei somit keine Verminderung des Evidenzkontostandes bzw des Einlagenstandes durch Ausschüttungen oder sonstige Verwendungen erfolgt. In rechtlicher Beurteilung handle es sich nach dem Einlagenrückzahlungserlass nur dann um eine steuerneutrale Einlagenrückzahlung, wenn die Auflösung der Kapitalrücklagen…
…€ könne somit keinesfalls der Ausschüttungsfiktion unterliegen. Bei Bestand von Zweifel an der Qualifikation zwischen Einlagen- und Gewinnteile sei die Entwicklung laut Evidenzkontenstandsveränderung als Interpretationshilfe heranzuziehen (vgl. Rz.555 in den UmgrStR 2002).In der Anlage werde die Evidenzkontostandsentwicklung vor und nach der Einbringung gesendet…
13.65. Einlagekonto IBAN ***97***, 13.66. Einlagekonto IBAN ***98***, 13.67. Einlagekonto IBAN ***99***, 13.68. Einlagekonto IBAN ***100***, 13.69. Einlagekonto IBAN ***101***, 13.70. Einlagekonto IBAN ***102***, 13.71. Einlagekonto IBAN ***103***, 13.72. Einlagekonto IBAN ***104***, 13.73. Einlagekonto IBAN ***105…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden MMag. Gerald Erwin Ehgartner, den beisitzenden Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse 2…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Susanne Haim und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gisela Praschl, Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb2, Adr3, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden MMag. Gerald Erwin Ehgartner, den beisitzenden Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 28. September 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***Bf1…
Hiefür seien, der obigen Annahme widersprechende Angaben des Bf. vorgelegen, die jedoch negiert wurden, sodass seine Angaben und das hiezu erstattete Vorbringen unerörtert geblieben sei, es seien auch keine Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Bf. oder ein berufskundliches Gutachten eingeholt worden. Bei der Annahme, dass je…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über das Auskunftsverlangen der Behörde Finanzamt N vom 23.03.2017 betreffend Konteneinschau nach § 8 KontRegG für die Jahre 2008 bis 2016 bezüglich des Kontos XY bei der Bank, im Abgabenverfahren des A, vertreten durch V (Kontoinhaber…
Aus den falschen Lebenshaltungskostenrechnungen sei aber nicht erkennbar, welche Abgaben (ESt, USt) in welcher konkreten Höhe (unter € 100.000,00!) und in welchen Zeiträumen hinterzogen wurden. In den Berechnungen des Prüfers werden ausschließlich Beträge jenseits von € 100.000,00 angeführt, welche tatsächlich die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Thuller & Partner Wirtschaftstreuhand & SteuerberatungsGmbH, Villacher Straße 83, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 12. November 2021 gegen die…
3.4. Indem die belangte Behörde die Nichtvorlage der Bautagebücher durch den Beschwerdeführer moniert, verkennt sie offenkundig die Realität bzw die Abläufe auf Baustellen, Bautagebücher werden nämlich nicht von Subunternehmern, sondern vom Bauherren bzw vom Generalbauunternehmer geführt und von diesen verwahrt. Zumal Bautagebücher - auch hier…
4. Sollten Anfangs- und Endbestand an verfügbaren Geldmitteln sowie Geldbewegungen und Privataufwendungen laut Finanzamtstabelle von der Bf nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, geht das Gericht von der Neutralität dieser Daten über den Beschwerdezeitraum sowie von einem von der Bf zu belegenden Finanzierungserfordernis von 3.266…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache VN NN, Adr., PLZ Ort, über die Beschwerde vom 15.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 11.01.2016, betreffend Einkommensteuer 2007-2012 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
Wenn angeführt wird, dass der durch die Hinzurechnung der Abgabenbehörde für das Jahr 2016 festgestellte Gesamtnettoumsatz iHv € 1.387.576,00 eine durchgehende Lokalauslastung von 108 % entsprechen würde (100 % max Gesamtjahresumsatz € 1.285.350), wird ua auf die positiven Auswirkungen des 5-wöchigen…