…Nach den Informationen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (https://e-justice.europa.eu/) ist der Notar in Ungarn eine "sonstige Behörde". Da der Beschwerdeführer seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Ungarn hatte, wurde das Verlassenschaftsverfahren von einer ungarischen Notarin durchgeführt (Art. 4 EUErbrechtsverordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., Deutschland, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, Abt. Gebühren und Verkehrsteuern, vom 30. März 2010 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., verstorben am XX.YY.ZZZZ, zuletzt wohnhaft in Adr., gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 04.02.2016 bzw. vom 09.02.2016 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.Oktober 2011, Erf.Nr. bbb , betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Der EG-Vertrag enthält keine Definition des Begriffs Kapitalverkehr. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) greift jedoch zur Erfassung der Bedeutung dieses Begriffs regelmäßig auf die Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie des Rates 88/361/EWG vom 24. Juni 1998 zurück…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 24. April 2013 der Beschwerdeführerin Bf, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2009 - 2011 des Finanzamtes beschlossen: I) Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf.****+ADRESSE vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, Parkring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinBE in der Beschwerdesache ***Bf1***, betreffend Beschwerde vom 31. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. November 2015 betreffend Umsatzsteuer 2007 - 2013 sowie Einkommensteuer 2008 - 2012, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das Beschwerdeverfahren…
Der Bf hat nach Tod seines Vaters (31.12.2011) seinem Bruder nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch diesen zur Abgeltung des Pflichtteilsanspruches am 18. Dezember 2012 25.067,50 € überwiesen, nachdem er das Elternhaus am 11. Juni 2012 um 220.000,00 € verkauft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien über die Beschwerde vom 18.10.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren und Verkehrsteuern…
…Im konkreten Fall sind Österreich und Polen Rentenstaaten und Polen darüber hinaus Wohnortstaat, was den Ausschlag für die Zuständigkeit Polens gibt. Die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze gelten auch im Anwendungsbereich der neuen Verordnung, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf obige Ausführungen verwiesen werden kann.…
…Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. (3) § 41 ist im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit im Europäischen Wirtschaftsraum mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Dienstnehmer im Bundesgebiet als beschäftigt gilt, wenn…
…Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. (3) § 41 ist im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit im Europäischen Wirtschaftsraum mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Dienstnehmer im Bundesgebiet als beschäftigt gilt, wenn…
…In den Jahren 2012, 2013 und 2014 reichte die Ehegattin keine Steuererklärungen in Österreich ein. Ungarn ist seit 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den jeweils angeführten unbedenklichen Quellen, welche insbesondere dem vorgelegten elektronischen Akt und den Beilagen zur…
…Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. (3) § 41 ist im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit im Europäischen Wirtschaftsraum mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Dienstnehmer im Bundesgebiet als beschäftigt gilt, wenn…