…vom 21.1.2021 betreffend Umsatzsteuer 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang…
…idF BGBl. II 389/2010 sei der Antrag auf Erstattung von Vorsteuern binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden sei. Die Regelung basiere auf Artikel 15 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008, wonach…
…des Gemeinschaftsgebietes für alle Unternehmen in gleicher Weise umgesetzt (bzw. entsprechen die Bestimmungen der Erstattungsverordnung der 13. MwSt-RL vom 17.11.1986, 86/560/EWG, ABl L 326,40 betreffend das Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige…
…BF1StNr1***,zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Erstattungsantrag vom 4.11.2022…
…Finanzamt Graz-Stadt vom 23.06.2016, betreffend Umsatzsteuer (Nichtveranlagungsbescheid 2014) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf /…
…daher ebenso zu berücksichtigen wie fristgerechte. Daher wurde auch die verspätete Vorhaltsbeantwortung entsprechend berücksichtigt. Da bereits die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt, sind weitere Ausführungen über das Vorliegen von gültigen elektronischen Rechnungen oder über das Vorliegen von nicht abzugsfähigen Aufwendungen (Repräsentationsaufwendungen) entbehrlich. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…weshalb diese vom EuGH getroffenen Aussagen noch nicht bei der Heranziehung eines Steuerschuldners nach § 71a ZollR-DG, sondern im Verfahren über einen Erlass oder eine Erstattung nach § 83 ZollR-DG maßgeblich sind. "Art. 6 Abs 3 UStG lässt die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit von Einfuhren aus Drittstaaten zu…
…allerdings ein Tippfehler unterlaufen sei. Zum Beweis legte sie die den Sequenznummern 13 und 17 zu Grunde liegenden Rechnungen vor. Das Finanzamt gewährte mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.11.2015 die Erstattung der Vorsteuern aus der Rechnung Sequenznummer 17 in Höhe von 62,80 Euro. Da…
…BF1StNr3*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 17.3.2023…
…Jahre 2009 und 2010 und gegen die Bescheide vom 07.03.2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 war daher gemäß § 279 BAO Folge zu geben und die angefochtenen Bescheide waren ersatzlos aufzuheben…
…20. Oktober 2025 wurde das zuständige Bezirksgericht ***Ort*** um Auskunft über den Stand des Verlassenschaftsverfahrens ersucht. Am 17. November 2025 übermittelte das Bezirksgericht ***Ort*** in der Verlassenschaftssache des verstorbenen Beschwerdeführers eine Abschrift des Beschlusses zu GZ. ***123*** vom 31. Oktober 2025. Daraus geht hervor, dass…
…295a BAO bzw. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO betreffend Bescheid AVN 2005" führte der Beschwerdeführer aus, auf Grund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. September 2010, 2007/15/0206, seien neue entscheidende Tatsachen zum Vorschein gekommen, die zu einer anderen…
…Finanzamt Graz-Stadt vom 13.09.2017, betreffend Umsatzsteuer (Nichtveranlagungsbescheid 2015) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf /…
… 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird. Da die beschwerdeführende Partei mit Anbringen vom 15.5.2024 die Beschwerde betreffend den hier angefochtenen Bescheid zurückgezogen hat, war diese gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos zu erklären. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen…
…von 9.619,93 € und den Bezug einer "außerordentlichen Einmalzahlung" auswies. Mit zwei getrennten Bescheiden vom 3.10.2023 nahm das Finanzamt Österreich zunächst das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2022 der Beschwerdeführerin (Bf.) wieder auf, wobei das Finanzamt begründend Folgendes ausführte: "Das Verfahren war gemäß …
…1 B-VG zu erledigen, wobei Anbringen, die das Rechtsmittelverfahren betreffen, ab 1.1.2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht wirken. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) ist ein Unternehmen aus Deutschland, das mit 18.7.2011 einen Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für 1-12…
…c BAO, den so genannten „Vorfragentatbestand“, geltend. Tatsachen im Sinne des Neuerungstatbestands sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa…
…BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idgF), Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren. Es sei daher zwingend ein Erstattungsverfahren durchzuführen, eine Veranlagung gem. § 21 Abs. 4 UStG habe daher nicht zu erfolgen. Die…
…Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahren vom 01.03.2023 zugestellt. II. 1. Dagegen erhebe ich binnen offener Frist Beschwerde. Ich habe die Rate im Dezember 2022, die ordnungsgemäß verfügt, bereits eingerichtete Überweisung, die Rate für Dezember 2022 krankheitsbedingt nicht genehmigen können bzw unverschuldet verabsäumt diese zu genehmigen.…
…alle offenen Veranlagungsverfahren. Das gegenständliche Beschwerdeverfahren wurde erst aufgrund des Vorlageberichtes vom 31.3.2023 beim Bundesfinanzgericht anhängig. Im Zeitpunkt der o.a. Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (17.6.2021 bzw. 13.7.2021) war es daher nicht anhängig und zählt damit nicht zu den Anlassfällen…